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Kurz-Info: Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­di­gen (SVS) gewährt 100 € Impfbonus

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

April 2022 

Neben der medial brisant dis­ku­tier­ten Corona-Impfung gibt es noch eine Vielzahl von bewähr­ten Schutz­imp­fun­gen, deren Inan­spruch­nah­me sich gesund­heit­lich regel­mä­ßig lohnt. Zu finan­zi­el­len Vor­tei­len für Geimpfte soll nun die Aktion “Geimpft gesünder” der SVS bei­tra­gen. Alle Selb­stän­di­gen (zum Zeit­punkt der Antrags­stel­lung muss die Kran­ken­ver­si­che­rung bei der SVS erfüllt sein) können bis zum 31.12.2022 für sich selbst und für jeden mit­ver­si­cher­ten Ange­hö­ri­gen einen Antrag auf den ein­ma­li­gen Bonus in Höhe von jeweils 100 € stellen.

Wichtige Vor­aus­set­zung ist, dass die ent­spre­chen­den Imp­fun­gen mittels Impf­pas­ses oder Impf­zer­ti­fi­kats nach­ge­wie­sen werden können (i.Z.m. COVID-19 reicht alter­na­tiv auch ein Gene­sungs­nach­weis), wobei zwischen drei Alters­grup­pen (Kinder bis 15, Personen zwischen 15 und 60 sowie Personen ab dem voll­ende­ten 60. Lebens­jahr) unter­schie­den wird. Nähere Infor­ma­tio­nen zu den konkret gefor­der­ten Impf­nach­wei­sen finden sich unter svs.at/geimpftgesuender. Der SVS-Impf­bo­nus ist übrigens weder ein­kom­men- noch umsatzsteuerpflichtig.

Bild: © Adobe Stock — Thomas