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Kurz-Info: Corona-Bonus für Gesund­heits- und Pfle­ge­per­so­nal ist abgabenfrei

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

August 2021 

Das Gesund­heits- und Pfle­ge­per­so­nal ist und war ins­be­son­de­re von der COVID-19-Krise außer­ge­wöhn­lich stark betrof­fen. Der außer­or­dent­li­che Einsatz soll nunmehr auch steu­er­lich belohnt werden. So wird eine Bonus­zah­lung, welche von den Ländern und Gemein­den an Betreuungs‑, Pflege- und Rei­ni­gungs­per­so­nal im Gesund­heits­be­reich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei behan­delt. Als begüns­tig­te Bonus­emp­fän­ger (für diese außer­or­dent­li­che Zuwen­dung) qua­li­fi­zie­ren sich grund­sätz­lich Personen, die im unmit­tel­ba­ren Kontakt mit Corona-Pati­en­ten stehen. Als Aus­zah­lungs­zeit­raum für den Corona-Bonus ist Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.

In der KI 07/21 haben wir von steu­er­li­chen Rege­lun­gen bzgl. gede­ckel­ter Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen für Mit­ar­bei­ter bei Test- und Impf­stra­ßen berich­tet. Für Personal in COVID-19-Test­stra­ßen wird diese Begüns­ti­gung bis 30. Sep­tem­ber 2021 verlängert.

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