News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Wartungserlass

Pau­schal­ent­gelt für Zei­tungs­abon­ne­ment und Vignette ist aufzuteilen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2019 

Die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von “Paketen und Kom­bi­na­tio­nen”, bei denen die beiden Teile unter­schied­li­chen Umsatz­steu­er­ta­ri­fen unter­lie­gen, ist schon seit jeher ein umstrit­te­nes Thema. Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hatte sich unlängst (GZ Ra 2016/15/0039 vom 13.9.2018) mit der Kom­bi­na­ti­on aus einem zwei­mo­na­ti­gen Abon­ne­ment einer Tages­zei­tung unter Zugabe einer Auto­bahn­vi­gnet­te für Pkw aus­ein­an­der­zu­set­zen. Da die Vignette dem 20% Umsatz­steu­er­satz unter­liegt und das Zei­tungs­abo nur 10% Umsatz­steu­er, war die Ermitt­lung der ent­spre­chen­den Bemes­sungs­grund­la­gen strittig.

Die Betriebs­prü­fung war der Ansicht, dass der Verkauf der Vignette als eigen­stän­di­ge Leistung beur­teilt werden müsse, da die Vignette für den Kunden als Durch­schnitts­ver­brau­cher einen eigenen Zweck habe. Der Preis der Vignette sei unge­kürzt als Bemes­sungs­grund­la­ge im Kom­bi­na­ti­ons­preis (Zei­tungs­abon­ne­ment und Auto­bahn­vi­gnet­te) ent­hal­ten und als solcher dem Nor­mal­steu­er­satz von 20% zu unter­wer­fen. Prak­tisch führt dies dazu, dass nur die (geringe) ver­blei­ben­de Bemes­sungs­grund­la­ge mit 10% ver­steu­ert würde. Anders beur­teil­te natur­ge­mäß die Gegen­sei­te, welche den Verkauf (umsatz­steu­er­li­che Lie­fe­rung) des Zei­tungs­abos unter Zugabe einer Vignette (umsatz­steu­er­li­che Lie­fe­rung) als ein­heit­li­chen umsatz­steu­er­li­chen Vorgang beur­teil­te, wobei die Haupt­sa­che in dem Erwerb eines Zei­tungs­abos liegt und die Beigabe der Vignette bloß eine Neben­leis­tung dar­stellt. Sollte dennoch von zwei getrenn­ten Leis­tun­gen aus­ge­gan­gen werden, so müsse eine Ent­geltauf­tei­lung im Ver­hält­nis der Ein­zel­ver­kaufs­prei­se (lineare Kürzung) vor­ge­nom­men werden.

Der VwGH hatte in seiner Ent­schei­dung mit­zu­be­den­ken, dass der Ver­kaufs­preis für eine Vignette in der Vignet­ten­preis­ver­ord­nung fest­ge­legt ist. Jedoch ist dieser Preis nur für die ASFINAG sowie für durch diese auto­ri­sier­ten Ver­kaufs­stel­len maß­ge­bend. Für andere, wie im kon­kre­ten Fall einen Zei­tungs­ver­lag, gilt eine solche Preis­bin­dung bei der Wei­ter­ga­be der Auto­bahn­vi­gnet­te nicht. Folglich ist das Kom­bi­na­ti­ons­an­ge­bot aus zwei­mo­na­ti­ger Tages­zei­tung und Auto­bahn­vi­gnet­te umsatz­steu­er­lich nach dem Ver­hält­nis der Ein­zel­ver­kaufs­prei­se auf­zu­tei­len und ent­spre­chend mit 10% bzw. 20% Umsatz­steu­er zu ver­steu­ern. Rech­ne­risch wird dadurch ein größerer Teil aus dem Kom­bi­na­ti­ons­preis mit 10% Umsatz­steu­er belastet ver­gli­chen mit der Her­an­zie­hung des unge­kürz­ten Vignet­ten­ein­kaufs­prei­ses als Bemes­sungs­grund­la­ge für die 20% Umsatz­steu­er. Das Judikat wurde übrigens durch den Umsatz­steu­er-War­tungs­er­lass 2018 in die Richt­li­ni­en ein­ge­ar­bei­tet — die bis­he­ri­gen Aussagen zu Auto­bahn­vi­gnet­ten als Zugabe zu Zei­tungs­abon­ne­ments wurden ersatz­los gestri­chen.

Bild: © fischer-cg.de — Fotolia