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Artikel zum Thema: Sportler

Die Rot-Weiß-Rot-Karte: Aus­län­der­be­schäf­ti­gung neu

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

August 2011 

Laut Wan­de­rungs­sta­tis­tik der Sta­tis­tik Austria vom 19.5.2011 gab es im Jahr 2010 ins­ge­samt 114.398 Zuzüge nach Öster­reich. Etwa 70% der Zuwan­de­rer stammten aus der EU. Zuwan­de­rer aus Dritt­staa­ten kamen vor­wie­gend aus dem übrigen Europa, wie etwa Ex-Jugo­sla­wi­en, der Türkei oder aus Russland. 47.259 Personen ließen sich allein in Wien nieder. Etwa ein Drittel der in Öster­reich lebenden Personen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund weist ledig­lich einen Pflicht­schul­ab­schluss auf. Um das Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau der Migran­ten zu heben, treten mit 1.7.2011 neue Bestim­mun­gen im Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz in Kraft. Schlag­wort ist die „kri­te­ri­en­ge­lei­te­te Zuwan­de­rung“ in Form einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Migran­ten aus Drittstaaten.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte funk­tio­niert über ein Punk­te­sys­tem: der Zuwan­de­rer muss eine bestimm­te Min­dest­an­zahl an Punkten errei­chen, um zum öster­rei­chi­schen Arbeits­markt zuge­las­sen zu werden. Die Punkte bestehen haupt­säch­lich aus beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen, die nach­ge­wie­sen werden müssen. Die Karte wird in zwei Formen aus­ge­stellt, und zwar in Form der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für eine Beschäf­ti­gung bei einem bestimm­ten Arbeit­ge­ber und der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ für einen unbe­schränk­ten Zugang zum öster­rei­chi­schen Arbeitsmarkt.

1. Hoch­qua­li­fi­zier­te

Um unter diesen Begriff zu fallen, muss ein Zuwan­de­rer sehr hohe Qua­li­fi­ka­tio­nen nach­wei­sen, wie zum Beispiel:

  • Studienabschluss;
  • Füh­rungs­po­si­ti­on in einem Unternehmen;
  • Auszeichnungen;
  • Berufserfahrung;
  • Deutsch- oder Englischkenntnisse;
  • Alter bis 45 Jahre;
  • Studium in Österreich.

Ins­ge­samt umfasst das Punk­te­sche­ma 100 Punkte, wovon eine Punk­te­zahl von min­des­tens 70 erreicht werden muss. Für die soge­nann­ten „MINT-Studien“ (Mathe­ma­tik, Infor­ma­tik, Natur­wis­sen­schaf­ten und Technik) gibt es Bonus­punk­te. Das AMS muss das Vor­lie­gen aller erfor­der­li­chen Punkte bestä­ti­gen. Eine Arbeits­markt­prü­fung (s.u.) findet nicht statt.

2. Fach­kräf­te in Mangelberufen

Die Fest­le­gung von Man­gel­be­ru­fen wird im Ver­ord­nungs­weg erfolgen. Der­ar­ti­ge Ver­ord­nun­gen dürfen erst ab 2012 erlassen werden und nicht vor 1.5.2012 in Kraft treten. Auch hier gibt es wieder ein Punk­te­sche­ma. Als maß­geb­li­che Qua­li­fi­ka­ti­ons­schwel­len gelten etwa eine abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung im Man­gel­be­ruf oder die Uni­ver­si­täts­rei­fe. Hinzu kommen Berufs­er­fah­rung, Sprach­kennt­nis­se und Alter unter 40 Jahren. Von 75 maximal anre­chen­ba­ren Punkten müssen min­des­tens 50 erreicht werden.

3. Sonstige Schlüsselkräfte

Eine sonstige Schlüs­sel­kraft muss folgende Ent­gelt­be­stim­mun­gen erfüllen:

  • Min­dest­brut­to­ent­gelt (2011: 2.100  = Hälfte der ASVG-Höchst­bei­trags­grund­la­ge) zuzüg­lich Son­der­zah­lun­gen (unter 30-Jährige) bzw.
  • Min­dest­brut­to­ent­gelt (2011: 2.520 = 60% der ASVG-Höchst­bei­trags­grund­la­ge) zuzüg­lich Son­der­zah­lun­gen (über 30-Jährige).

Zusätz­lich erfolgt eine Arbeits­markt­prü­fung durch das AMS, d.h. es darf keine gleich qua­li­fi­zier­ten, bereits beim AMS vor­ge­merk­ten Arbeit­su­chen­den geben. Wiederum gibt es ein Punk­te­sys­tem mit maximal anre­chen­ba­ren Punkten von 75. Die erfor­der­li­che Min­dest­punk­te­an­zahl liegt bei 50 Punkten. Für Pro­fi­sport­ler und Pro­fi­sport­trai­ner gibt es 20 Bonuspunkte.

4. Stu­di­en­ab­sol­ven­ten

Als Stu­di­en­ab­sol­ven­ten gelten folgende Personen:

  • Absol­ven­ten eines Mas­ter­stu­di­ums an einer österr. Uni­ver­si­tät, FH oder Pri­vat­uni­ver­si­tät oder
  • Stu­die­ren­de eines Diplom­stu­di­ums ab dem zweiten Stu­di­en­ab­schnitt
    Ein Bache­lor­stu­di­um reicht nicht.

Stu­di­en­ab­sol­ven­ten müssen zusätz­lich folgende Nach­wei­se erbringen:

  • Nachweis eines Arbeits­ver­tra­ges auf dem ent­spre­chen­den Ausbildungsniveau;
  • Min­dest­brut­to­ent­gelt (2011: 1.890  = 45% der ASVG-Höchst­bei­trags­grund­la­ge) zuzüg­lich Sonderzahlungen.

Es gibt weder ein Punk­te­sys­tem noch eine Arbeitsmarktprüfung.

5. Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge

Ange­hö­ri­ge der Kern­fa­mi­lie (Ehegatte, ein­ge­tra­ge­ner Partner, Kinder bis 18 Jahre) können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten. Für diese Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen gelten keine Quoten.

Blaue Karte EU

Unter diesem Titel ist eine Beschäf­ti­gung als Schlüs­sel­kraft möglich, wenn

  • ein Hoch­schul­stu­di­um (Min­dest­stu­di­en­dau­er: 3 Jahre) erfolg­reich absol­viert wurde,
  • ein Jah­res­ge­halt von min­des­tens 50.100  brutto (= durch­schnitt­li­ches Brut­to­jah­res­ge­halt x 1,5) bezahlt wird sowie
  • eine positive Arbeits­markt­prü­fung durch das AMS vorliegt.

Für die Beschäf­ti­gung von aus­län­di­schen Schülern und Stu­die­ren­den gilt: es erfolgt keine Arbeits­markt­prü­fung, sofern eine Beschäf­ti­gungs­dau­er von 10 Wochen­stun­den nicht über­schrit­ten wird. Befindet sich der Student im zweiten Stu­di­en­ab­schnitt eines Diplom­stu­di­ums bzw. hat er ein Bachelor-Studium abge­schlos­sen, erhöht sich diese Wochen­ar­beits­zeit auf 20 Stunden. 

Bild: © Kautz15 — Fotolia