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Artikel zum Thema: SVS

Maß­nah­men­pa­ket gegen die Corona-Krise VI: Raten­zah­lun­gen und Bei­trags­stun­dun­gen in der Sozialversicherung

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2020 

Die Sozi­al­ver­si­che­rung der Selb­stän­di­gen (SVS) ermög­licht Unter­neh­mern, Land­wir­ten und Selb­stän­di­gen, die durch das Corona-Virus von Geschäfts­ein­bu­ßen und Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten direkt oder indirekt betrof­fen sind, dass die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf Antrag gestun­det oder in Raten bezahlt werden können. Außerdem soll eine Her­ab­set­zung der Bei­trags­grund­la­ge möglich sein sowie gänz­li­che oder teil­wei­se Nach­sicht bei den Ver­zugs­zin­sen. Weitere Infos unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657&portal=svsportal&viewmode=content.

Ver­gleich­bar hat die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kas­se (ÖGK) ein Maß­nah­men­pa­ket geschnürt, um Dienst­ge­ber bei kurz­fris­ti­gen Liqui­di­täts­eng­päs­sen wirksam unter­stüt­zen zu können. Dies umfasst bei­spiels­wei­se eine Stundung oder Raten­zah­lung der Beiträge, Nach­sicht bei Säum­nis­zu­schlä­gen sowie Aus­set­zung von Exe­ku­ti­ons­an­trä­gen und Insol­venz­an­trä­gen. Weitere Details unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.858001&portal=oegkportal.

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells