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Artikel zum Thema: Missbrauch

Coro­na­vi­rus: Lehr­lings-Paket: 2.000 Euro Lehr­lings-Bonus für Unternehmen


Juni 2020 

Unter­neh­men die zwischen 16. März und 31. Oktober Lehr­lin­ge auf­neh­men, erhalten nach Ein­tra­gung des Vertrags bei der Lehr­lings­stel­le und nach dem Ende der gesetz­li­chen drei­mo­na­ti­gen Pro­be­zeit den Bonus in zwei Tranchen aus­be­zahlt. Der Antrag kann ab 1. Juli bei der jewei­li­gen Lan­des­kam­mer gestellt werden. Das gilt auch rück­wir­kend für Lehr­lin­ge, die seit März 2020 ein­ge­stellt wurden.

Die wich­tigs­ten Eckpunkte:

  • Mit dem Bonus in Höhe von 2.000 € geför­dert wird:
    • jedes neue, betrieb­li­che Lehr­ver­hält­nis mit Abschluss des Lehr­ver­trags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, es wird auch rück­wir­kend gezahlt.
    • Über­nah­me eines Lehr­lings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (Über­be­trieb­li­che Lehr­aus­bil­dung) in ein Unter­neh­men bis inklu­si­ve 31. März 2021.

  • Aus­zah­lungs­mo­dus:
    • Tranche 1: 1.000 € nach Ein­tra­gung des Lehr­ver­trags bei der Lehr­lings­stel­le (hängt vom Unter­neh­men ab, typi­scher­wei­se passiert das im Juli-September).
    • Tranche 2: 1.000 € nach Absol­vie­rung gesetz­li­cher Pro­be­zeit (drei Monate).
    • Wenn das Lehr­ver­hält­nis in der Pro­be­zeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurück­zu­zah­len, um Miss­brauch vorzubeugen.

  • Antrag:
    • Ab 1. Juli 2020 steht die För­de­rung zeit­gleich mit der Anmel­dung des neuen Lehr­ver­trags zur Ver­fü­gung. Selbst­ver­ständ­lich bekommen aber auch bereits über­mit­tel­te Lehr­ver­trä­ge (seit 16. März 2020) den Bonus.
    • Antrag bei den För­der­re­fe­ra­ten der Lehr­lings­stel­len bzw. elek­tro­nisch über “Lehre online Service”.

Quelle: https://www.bmdw.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/Lehrlings-Paket–2.000-Euro-Lehrlings-Bonus-für-Unternehmen.html

 

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells