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Artikel zum Thema: Maklerprovision

Neue Immo­bi­li­en­mak­ler­ver­ord­nung: Mak­ler­pro­vi­sio­nen sinken

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Oktober 2010 

Künftige Mieter wird es freuen, dass seit 1.9.2010 für die Ver­mitt­lung von Miet­ver­trä­gen über Woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­ser vom Makler nur mehr maximal zwei Brut­to­mo­nats­mie­ten (davor drei Brut­to­mo­nats­mie­ten) als Pro­vi­si­on verlangt werden dürfen. Für bis zu drei Jahre befris­te­te Miet­ver­trä­ge wird die (Mieterhöchst)Provision sogar mit einer Brut­to­mo­nats­mie­te begrenzt. Bei Ver­mitt­lung einer Wohnung durch den Haus­ver­wal­ter des betrof­fe­nen Hauses beträgt die Pro­vi­si­on jeweils nur die Hälfte der zuvor genann­ten Werte. 

Nicht von den Ände­run­gen betrof­fen ist die Ver­mitt­lung von Geschäfts­räum­lich­kei­ten. Hier gilt wei­ter­hin der drei­fa­che Brut­to­mo­nats­miet­zins bei unbe­fris­te­ten oder über drei Jahre befris­te­ten Ver­trä­gen als Richt­satz. Bei Befris­tun­gen zwischen zwei und drei Jahren liegt der Richt­wert bei zwei Brut­to­mo­nats­miet­zin­sen, bei Befris­tun­gen unter zwei Jahren bei einer Brut­to­mo­nats­mie­te. Keine Aus­wir­kung haben die neuen Rege­lun­gen auf das Ver­hält­nis zwischen Makler und Ver­mie­ter. Vom Ver­mie­ter darf der Makler daher wei­ter­hin grund­sätz­lich drei Brut­to­mo­nats­mie­ten als (Vermieterhöchst)Provision verlangen.

Unver­än­dert bleibt auch die Pro­vi­si­ons­hö­he für die Ver­mitt­lung von Eigen­tums­woh­nun­gen (Kauf­vor­gän­ge). Hier dürfen vom Käufer wei­ter­hin maximal 3% des Kauf­prei­ses als Pro­vi­si­on verlangt werden. Bei nicht zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tig­ten Käufern betragen die Kosten der Pro­vi­si­on unter Bedacht­nah­me auf die vom Ver­mitt­ler in Rechnung gestell­te Umsatz­steu­er somit auch künftig 3,6%.

Neu ist auch, dass bei Inse­ra­ten über Miet­woh­nun­gen seit dem 1.9.2010 die monat­li­che Gesamt­be­las­tung sowie – falls es sich nicht um einen Pau­schal­miet­zins handelt — die Ein­zel­kos­ten (Haupt­miet­zins, Betriebs- und Hei­zungs­kos­tena­kon­ti, Umsatz­steu­er) detail­liert dar­ge­stellt werden müssen. 

Bild: © ki33 — Fotolia