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Artikel zum Thema: Lohn­ver­rech­nung ELDA

Steu­er­freie Rei­se­kos­ten­er­sät­ze in Euro-Beträgen


April 2002 

Inland

Tages­geld
– für 24 Stunden EUR 26,40
– länger als 3 Stunden, für jede ange­fan­ge­ne Stunde 1/12 (maximal EUR 26,40) EUR 2,20
– Kürzung für ein Arbeits­es­sen, auch wenn das Tages­geld weniger als EUR 26,40 ist, je EUR 13,20
 
Näch­ti­gungs­geld
– ohne Nachweis inkl. Frühstück EUR 15,00
- nach Bele­ga­brech­nung — voller Kos­ten­er­satz ohne Haushaltsersparnis 
 
Kilo­me­ter­geld
Zur Ver­ein­fa­chung der Lohn­ver­rech­nung besteht für das als Kos­ten­er­satz vom Arbeit­ge­ber ver­rech­ne­te Kilo­me­ter­geld eine Auf­run­dungs­mög­lich­keit auf volle Cent wie folgt:
  Wer­bungs­kos­ten
Betriebsausgaben

Kos­ten­er­satz
an Dienstnehmer

PKW und Kombi EUR 0,356 EUR 0,36
Motorrad bis 250 cm³ EUR 0,113 EUR 0,11
Motorrad über 250 cm³ EUR 0,201 EUR 0,20
Fahrrad bis 5 km EUR 0,233 EUR 0,23
Fahrrad ab 5 km EUR 0,465 EUR 0,47

Ausland

Für Tages- und Näch­ti­gungs­gel­der gilt der Höchst­satz der Aus­lands­rei­se­sät­ze der Bun­des­be­diens­te­ten (BGBl. II Nr. 434/2001).
Bei­spie­le:
  Tag Nacht
Deutsch­land EUR 35,3 EUR 27,9
–Grenz­or­te EUR 30,7 EUR 18,1
Frank­reich EUR 32,7 EUR 24,0
Italien EUR 35,8 EUR 27,9
–Rom und Mailand EUR 40,6 EUR 36,4
–Grenz­or­te EUR 30,7 EUR 18,1
Schweiz EUR 36,8 EUR 32,7
–Grenz­or­te EUR 30,7 EUR 18,1

Beträgt die Rei­se­dau­er unter fünf Stunden steht kein Tages­geld zu. Bei über fünf bis acht Stunden beträgt das Tages­geld 1/3, über acht bis zwölf Stunden 2/3 des Tages­gel­des, über zwölf Stunden das volle Tages­geld. Bei einem Arbeits­es­sen pro Tag ist das Tages­geld um 2/3 zu kürzen.

Kuriose VwGH-Ent­schei­dung zum Tages­geld:
In der E. 30.10.2001, 95/14/0013 ver­tre­ten die Richter zu § 16 Abs. 1 Zi. 9 EStG die Rechts­an­sicht, dass Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen (Tages­geld) nur dann zu berück­sich­ti­gen seien, wenn eine Näch­ti­gung erfor­der­lich ist. Erstreckt sich eine Reise nur auf einen Tag ohne Näch­ti­gung, könne der Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand durch Mitnahme eines Jau­sen­pa­ke­tes abge­fan­gen werden, sin­nie­ren die obersten Richter.
Diese Aus­le­gung steht aber im Gegen­satz zu der Ali­quo­tie­rungs­re­gel in der Rz 311 und 723 LStR, wonach bei einer Reise ab drei Stunden je Inlands-Rei­se­stun­de 1/12 des Tag­geld­an­spru­ches zustehen. Weiters sei auf die Ali­quo­tie­rungs­re­gel bei Aus­lands­rei­sen in Rz 312 und 725 LStR verwiesen.

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