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Artikel zum Thema: Lohn­ver­rech­nung ELDA

EURO ante Portas

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2001 

Ter­min­plan für die Euro-Umstel­lung auf Bargeld

· Ab 1. Oktober 2001 beginnt die Phase der dop­pel­ten Preis­aus­zeich­nung, um den Gewöh­nungs­pro­zess an die neue Währung zu erleich­tern. Die Angabe der Preise in Euro- sowie in Schil­ling­be­trä­gen ist unab­hän­gig davon durch­zu­füh­ren, ob das Rech­nungs­we­sen bereits auf Euro umge­stellt worden ist oder noch in Schil­ling fak­tu­riert wird, was bis 31. Dezember 2001 möglich ist. Diese Phase endet am 28. Februar 2002. Ab 1. Jänner 2002 hat der ange­führ­te Schil­ling­be­trag aber nur mehr infor­ma­ti­ven Charakter.

· Ab 1. Jänner 2002 beginnt die doppelte Bar­geld­pha­se, welche eben­falls am 28. Februar 2002 endet. In diesem Zeitraum kann sowohl in Schil­ling als auch in Euro bezahlt werden.

· Ab 1. März 2002 gehört der Öster­rei­chi­sche Schil­ling der Ver­gan­gen­heit an. Der Euro ist ein­heit­li­ches Zah­lungs­mit­tel in fol­gen­den 12 EU-Mit­glieds­staa­ten: Belgien, Deutsch­land, Finnland, Frank­reich, Grie­chen­land, Irland, Italien, Luxem­burg, Nie­der­lan­de, Öster­reich, Portugal und Spanien sowie in den vier Klein­staa­ten: Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan. England, Dänemark und Schweden nehmen noch nicht teil.

Doppelte Preisauszeichnung

Ver­pflich­tun­gen

Das EWAG BGBl Nr. 110/1999 ver­pflich­tet die Unter­neh­mer und die staat­li­che Ver­wal­tung zur dop­pel­ten Wäh­rungs­an­ga­be. Aus­ge­nom­men davon sind Geschäf­te, die zwischen Unter­neh­men getätigt werden.
Privaten gegen­über müssen daher Unter­neh­men z.B. in Anboten, Kos­ten­vor­anschlä­gen, Rech­nun­gen und Quit­tun­gen; in der Werbung, die Ver­kaufs­prei­se beinhal­tet etc. beide Wäh­run­gen anführen. Dies sowohl in allen Ein­zel­pos­ten als auch im End­be­trag in fol­gen­der Rei­hen­fol­ge:
Schil­ling links, Euro rechts oder Schil­ling oben, Euro unten. Im Kas­sen­be­reich ist ein Aushang mit dem Umrech­nungs­kurs sowie eine Liste der Stü­cke­lung von Schil­ling- bzw. Euro-Noten und Münzen mit dem jewei­li­gen Wert der anderen Währung anzugeben.

Erleich­te­run­gen

- Bei Regis­trier­kas­sen ist ledig­lich die Endsumme und der Retour­geld­be­trag doppelt aus­zu­wei­sen.
— Klein­un­ter­neh­mer (höchs­tens 9 Beschäf­tig­te im Gesamt­un­ter­neh­men bzw. 5 in den Betriebs­stät­ten) müssen nur die Endsumme in der Zah­lungs­wäh­rung angeben. Über Ver­lan­gen des Käufers muss der End­be­trag aber in der anderen Währung ange­ge­ben werden, wobei eine hand­schrift­li­che Ergän­zung genügt.
— Erleich­te­run­gen bestehen für den Buch­han­del, die Tank­stel­len, den Ver­sand­han­del und das Taxi­ge­wer­be.
Weiters besteht eine Erleich­te­rung bei der Rech­nungs­aus­stel­lung generell für den Fall, dass sich Käufer und Ver­käu­fer auf den Ausweis nur in einer Währung einigen.

Straf­be­stim­mun­gen

Als Ver­wal­tungs­stra­fe ist ein Geld­be­trag bis S 20.000,- (EUR 1.453,46) vorgesehen.

Probleme bei der Rechnungsausstellung

Aus umsatz­steu­er­recht­li­chen Gründen dürfen kei­nes­falls zwei Rech­nun­gen (eine in Schil­ling und eine in Euro) aus­ge­stellt werden, auch wenn sie die gleiche Rech­nungs­num­mer tragen. Es müsste sonst nämlich die Umsatz­steu­er für beide Rech­nun­gen (Umsatz­steu­er kraft Rech­nungs­le­gung) abge­führt werden.
Wenn es aus tech­ni­schen Gründen aber nicht möglich ist, in der Rechnung beide Wäh­run­gen anzu­ge­ben, kann ein zweites Formular aus­ge­stellt werden, welches aber nicht als Rechnung zu bezeich­nen ist und die Vermerke tragen soll: “Infor­ma­ti­on gemäß § 5 EWAG (doppelte Wäh­rungs­an­ga­be) zu Rechnung Nr. …” sowie zusätz­lich “keine Rechnung gemäß § 11 UStG”.
Bei Aus­gangs­rech­nun­gen mit Datum vor dem 31. Dezember 2001 sollte darauf geachtet werden, welcher Zahl­schein dem Kunden mit­ge­schickt wird. Wenn damit zu rechnen ist, dass die Über­wei­sung erst im Jahr 2002 erfolgen wird, sollte bereits ein rot­blau­er Zahl­schein (Euro-Zahl­schein) bei­gelegt werden, da ab 1. Jänner 2002 allei­ni­ges Buchgeld der Euro ist.

Problem bei Eingangsrechnungen

- Der Vor­steu­er­ab­zug richtet sich nach dem aus­ge­wie­se­nen Umsatz­steu­er­be­trag in jener Währung, in der bezahlt wird, wenn in der Rechnung das Entgelt und die Umsatz­steu­er sowohl in Schil­ling als auch in Euro aus­ge­wie­sen ist.
— Über­wei­sung des Rech­nungs­be­tra­ges
Es ist darauf zu achten, den rich­ti­gen Zahl­schein zu ver­wen­den: rot-grün für Schil­ling-Über­wei­sung, rot-blau für Euro-Über­wei­sung. Das Durch­strei­chen der Euro-Währung auf einem rot-blauen Zahl­schein führt zur fatalen Folge, dass der ange­ge­be­ne Schil­ling-Betrag (z.B. S 100,-) trotzdem in EUR 100,- (das sind aber S 1.376,03) über­wie­sen wird. Ab 1. März 2002 werden “rot-grün-Belege” von den Banken nicht mehr angenommen.

Doppelte Bargeldphase

Im Zuge der Wäh­rungs­um­stel­lung wird das wohl die heißeste Phase werden.

Termine des Bar­geld­um­tau­sches und Vorverteilung

1. Sep­tem­ber 2001 (Samstag) Beginn der Vor­ver­tei­lung an Banken sowie des Erwerbes von EURO-Münz- Start­pa­ke­ten für Unter­neh­mer im Wert von EUR 145,50 (S 2.002,12) zum Preis von S 2.000,-.
15. Dezember 2001 (Samstag) Beginn des Ver­kau­fes von Euro-Münzen an Kon­su­men­ten im Wert von EUR 14,54 (S 200,07) zum Preis von S 200,- bei Banken und Post­äm­tern.
Für den anzahl­mä­ßi­gen Erwerb der Start­pa­ke­te gibt es keine Begren­zung. Da mit dieser Maßnahme einem even­tu­el­len Bar­gel­d­eng­pass in den ersten Jän­ner­ta­gen des Jahres 2002 ent­ge­gen­ge­wirkt wird, wird dringend emp­foh­len, die Start­pa­ke­te nicht zu horten, sondern das neue Bargeld auch tat­säch­lich zu ver­wen­den.
1. Jänner 2002 (Dienstag) bis 28. Februar 2002 (Don­ners­tag) Dop­pel­bar­geld­pha­se
1. März 2002 (Freitag) der Euro ist allei­ni­ges Zah­lungs­mit­tel
31. März 2002 (Oster­sonn­tag) Ende des kos­ten­lo­sen Tausches von MUM-Wäh­run­gen (Bank­no­ten anderer Euro-Länder) durch die Öster­rei­chi­sche Natio­nal­bank bis EUR 3.000,- (S 41.280,90). Der Umtausch ist schon jetzt möglich. Bis Jah­res­en­de erhält man Schil­ling­be­trä­ge, ab 1. Jänner 2002 EURO.

In Öster­reich können Schil­ling-Münzen und ‑Bank­no­ten zeitlich unbe­schränkt auch nach dem 1. März 2002 bei der Öster­rei­chi­schen Natio­nal­bank in Euro umge­tauscht werden. Bei Banken und Post­äm­tern ist nur im Jänner und Feber 2002 der Umtausch bis S 50.000,- in EURO noch kos­ten­los.

Zur Ver­mei­dung von Eng­päs­sen sollte recht­zei­tig der Bar­geld­be­darf für die ersten Jän­ner­ta­ge des Jahres 2002 geplant werden. Größere Umtausch­be­trä­ge im Gegen­wert von über S 50.000,- (EUR 3.633,64) sollten der Hausbank mög­lichst früh ange­kün­digt werden. Für den Umtausch bei Beträgen über S 200.000,- besteht Legi­ti­ma­ti­ons­pflicht. An den Ban­ko­ma­ten werden ab 1. Jänner 2002 nur mehr Euro-Geld­schei­ne im Wert von EUR 10,- und EUR 100,- aus­ge­ge­ben. Das Limit beträgt EUR 400,-. Kre­dit­in­sti­tu­te wechseln Schil­ling in Euro, geben aber keine Schil­ling mehr aus. Von Schil­ling­mün­zen sollte man sich mög­lichst in der Dop­pel­bar­geld­pha­se bis spä­tes­tens 28. Februar 2002 trennen. Es gibt nämlich Schil­ling­mün­zen, die weniger wert sind, als Banken für das Zählen — bei Ver­wen­dung von Zähl­ma­schi­nen — ver­lan­gen. Am besten ist es, die Schil­ling-Bar­geld­be­stän­de in den ersten Jän­ner­ta­gen 2002 auf ein Giro­kon­to ein­zu­zah­len und in der Geld­bör­se nur noch EURO zu haben.

Die Ver­schär­fung der Münzgeld-Situa­ti­on wird den bar­geld­lo­sen Zah­lungs­ver­kehr beschleu­ni­gen. Der Euro­che­que (EC) wird infolge Wegfall der Ein­lö­sungs­ga­ran­tie (ab 1. Jänner 2002) an Bedeu­tung ver­lie­ren. Das “EC” wird durch das “Maestro”-Logo ersetzt werden und Ban­ko­mat­kas­sen, Geld­aus­ga­be­au­to­ma­ten und Kre­dit­kar­ten werden an Bedeu­tung gewinnen. Anstelle der Bar­zah­lung wird die elek­tro­ni­sche Geld­bör­se an POS (point of sale), Quick-Ter­mi­nals etc. treten. Eine Wei­ter­ent­wick­lung wird die Smart­card bringen, welche zusätz­li­che Funk­tio­nen (Telefon, SIM-Karte, Home­ban­king, Fahr­aus­weis etc.) über­neh­men wird. Durch das “Plas­tik­geld” wird das Falsch­geld-Risiko aus­ge­schal­tet, welches gerade in der Dop­pel­bar­geld­pha­se nicht uner­heb­lich sein wird.

Umrech­nungs­hil­fen

Bei Bar­zah­lung wird Kopf­rech­nen gefragt sein. Zur Unter­stüt­zung kann ein elek­tro­ni­scher Rechner gute Dienste leisten. Um einen über­schlags­ar­ti­gen Preis­ver­gleich anzu­stel­len, sollte man sich folgende Grö­ßen­ord­nun­gen einprägen:

1 ATS 7 Cent
10 ATS 73 Cent
100 ATS 7,27 EUR

1 EUR = 13,76 ATS
10 EUR = 137,6 ATS
100 EUR = 1.376,03 ATS

Die doppelte Preis­aus­zeich­nung in der Über­gangs­pha­se erleich­tert den Preis­ver­gleich. Die wahren Umrech­nungs­pro­ble­me beginnen erst ab 1. März 2002, da die Preise dann nur mehr in Euro ange­ge­ben werden.
Bei klei­ne­ren Euro­be­trä­gen kann mit fol­gen­der Rechen­hil­fe der Gegen­wert in ATS nähe­rungs­wei­se wie folgt ermit­telt werden:

EUR 200 x 10 = ATS 2.000
EUR 200 x 4 = ATS 800
EUR 20 x 2 = ATS — 40
rund ATS 2.760

Gegen­wert beträgt ATS 2.752,- (EUR 200 x 13,7603), die rech­ne­ri­sche Abwei­chung beträgt 0,29%.

Kas­sen­füh­rung bei EURO-Umstellung

Ins­be­son­de­re in der Dop­pel­bar­geld-Phase werden ab 1. Jänner 2002 an die Kas­sen­füh­rung erhöhte Anfor­de­run­gen gestellt werden. Das Kas­sa­buch kann in Schil­ling und EURO getrennt geführt werden oder die Schil­ling­be­trä­ge werden gleich in EURO umge­rech­net und es wird nur in EURO geführt. Das Kas­sen­kon­to (Haupt­buch) ist aber nur in EURO zu führen, da ab 1. Jänner 2002 für die Buch­hal­tung nur mehr der EURO gilt. Wech­sel­geld ist ab 1. Jänner 2002 grund­sätz­lich in EURO her­aus­zu­ge­ben. Bis 28. Februar 2002 ist zwar die Her­aus­ga­be von Schil­ling noch möglich, sollte aber ver­mie­den werden, um den Umstieg auf EURO zu erleich­tern. Für die Über­prü­fung des Kas­sen­sal­dos sind die ver­ein­nahm­ten Schil­ling­be­trä­ge in EURO umzu­rech­nen und den in der Kassa befind­li­chen EURO hin­zu­zu­rech­nen. Die Geldlade wird den neuen Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen sein. Den bisher fünf gängigen Schil­ling­mün­zen und sechs Bank­no­ten stehen acht EURO-Münzen und sieben Bank­no­ten gegen­über (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 und 2 EURO-Münzen sowie 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 EURO-Bank­no­ten).
Da in der Dop­pel­bar­geld-Phase erhöhte Bar­geld­be­stän­de vor­han­den sein werden, sollte dieses zusätz­li­che Risiko ver­si­che­rungs­tech­nisch gedeckt werden.

Umstel­lung des Rechnungswesens

Der noch in Schil­ling erstell­te Jah­res­ab­schluss zum 31. Dezember 2001 ist in der Eröff­nungs­bi­lanz zum 1. Jänner 2002 in EURO umzu­rech­nen. Davon sind neben dem Haupt­buch auch alle Neben­bü­cher (Anla­gen­ver­zeich­nis, Debi­to­ren und Kre­di­to­ren samt OP-Liste, Lohn­ver­rech­nung etc.) betrof­fen. Für Zwecke der Aus­zif­fe­rung sind in der OP-Liste die ein­zel­nen Beträge umzu­rech­nen. Die Buchun­gen ab 1. Jänner 2002 dürfen nur mehr in EURO erfolgen.

Euro-Umstel­lung im Gesellschaftsrecht

Die Aus­wir­kun­gen der Euro-Umstel­lun­gen auf Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind im “Ersten Euro-Justiz-Begleit­ge­setz” geregelt.

Akti­en­ge­sell­schaf­ten

- Min­dest­ka­pi­tal EUR 70.000,-
— Akti­en­nenn­be­trag EUR 1,- oder ein Viel­fa­ches davon bzw. Stück Aktien.
— Anzahl der Auf­sichts­rat­mit­glie­der bei einem Grund­ka­pi­tal
bis EUR 350.000,- 7 Personen
über EUR 350.000,- 12 Personen
über EUR 3,5 Mio 20 Personen

GesmbH

- Min­dest­stamm­ka­pi­tal EUR 35.000,-
— Min­dest­stamm­ein­la­ge EUR 17.500,-
— kleinste Stamm­ein­la­ge EUR 70,-
— Stimm­ver­hält­nis­se: 1 Stimme für EUR 10,- einer
Stamm­ein­la­ge
— Auf­sichts­rat­pflicht ab Stamm­ka­pi­tal EUR 70.000,- und
mehr als 50 Gesellschafter

Euro-Anpas­sung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages

Wenn keine anderen Ände­run­gen erfor­der­lich sind, werden die bestehen­den Schil­ling­be­trä­ge des Grund- bzw. Stamm­ka­pi­tals einfach in Euro umge­rech­net. Der­ar­ti­ge Satzungs- bzw. Gesell­schafts­ver­trags­an­pas­sun­gen werden von den Notaren bis 31. Dezember 2001 noch kos­ten­los durch­ge­führt. Ab der Umstel­lungs­pflicht (1. Jänner 2002) fallen Nota­ri­ats­ge­büh­ren an. Die bloße Euro-Umstel­lung ist aber noch bis 31. Dezember 2002 von Gerichts­ge­büh­ren befreit.

Ab 1. Jänner 2002 können sonstige Ände­run­gen in Gesell­schafts­ver­trä­gen nur mehr dann im Fir­men­buch ein­ge­tra­gen werden, wenn die Euro-Umstel­lung bereits erfolgt ist.

Uner­wünsch­te Aus­wir­kun­gen kann die per 1. Jänner 2002 auto­ma­tisch erfolgte oder bewusst durch­ge­führ­te Euro-Umstel­lung des Stamm­ka­pi­tals auf die Stimm­ver­hält­nis­se in der Gene­ral­ver­samm­lung haben. Eine Stimme stand bisher für S 100,- zu, nunmehr aber für EUR 10,-. Ergibt sich z.B. aus der Umrech­nung ein Betrag von EUR 9,99, fällt eine Stimme weg. Damit könnte z.B. die Wahrung von Min­der­heits­rech­ten (Ein­be­ru­fung einer Gene­ral­ver­samm­lung, Bestel­lung von Revi­so­ren) gefähr­det sein. Die Anpas­sung auf einen neuen runden Euro-Wert ist in solchen Fällen sinnvoll.

Steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen der Euro-Umstellung

- Mit dem Euro-Steu­er­um­stel­lungs­ge­setz werden alle in den Steu­er­ge­set­zen ange­führ­ten Schil­ling­be­trä­ge in Euro­be­trä­ge umge­rech­net, gerundet und geglät­tet. Das Gesetz wird als auf­kom­mens­neu­tral beschrie­ben.
Als Beispiel sei der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif angeführt:

. .….. .….. .….. .….. .….. .….. .neu. .….. .…. Tarif
für die ersten. .….(S 50.000,- = EUR 3.633,46) EUR 3.640,- 0%
für die nächsten .(S 50.000,- = EUR 3.633,46) EUR 3.630,- 21%
für die nächsten .(S 200.000,- = EUR 14.534,57) EUR 14.530,- 31%
für die nächsten .(S 400.000,- = EUR 29.069,13) EUR 29.070,- 41%
für alle weiteren Beträge 50%

Bei einem steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men von S 1 Mio (EUR 72.672,83) ergibt sich eine Steu­er­min­de­rung um S 18,-).

— Umrech­nungs­dif­fe­ren­zen von Schil­ling auf Euro sind auch steu­er­lich erfolgs­wirk­sam zu erfassen.
— Erin­ne­rungs­wer­te
Anstelle des Erin­nungs­schil­lings im Rech­nungs­we­sen treten entweder 7 Cent, 1 Cent oder Null, wenn auf andere Weise die Voll­stän­dig­keit der Erfas­sung dieser Wirt­schafts­gü­ter gewähr­leis­tet ist.
— Die Zuwen­dung von EURO-Start­pa­ke­ten an Dienst­neh­mer (z.B. als Weih­nachts­ge­schenk) ist lt. BMF vom 10. April 2001 nicht als Sach­zu­wen­dung i.S. des § 3 (1) Zi 14 EStG lohn­steu­er­frei.
— Auf die umsatz­steu­er­li­chen Probleme bei der Rech­nungs­aus­stel­lung in der dualen Phase wurde eingangs bereits hingewiesen.

Ver­trags­we­sen

In der ersten Euro-Ein­füh­rungs­ver­ord­nung wird fest­ge­schrie­ben, dass durch die Euro-Ein­füh­rung die Kon­ti­nui­tät von Ver­trä­gen und anderen Urkunden nicht berührt wird. Schil­ling­be­trä­ge gelten auto­ma­tisch ab 1. Jänner 2002 als auf den Euro-Gegen­wert umge­stellt, ohne dass die Beträge umge­schrie­ben werden.

Ver­si­che­rungs­pro­ble­ma­tik

Umfragen haben ergeben, dass bis zu einem Drittel aller Unter­neh­men (bei kleinen Unter­neh­men ist der Anteil bedeu­tend höher) die kri­ti­schen Zeit­punk­te der EURO-Umstel­lung nicht kennen und sich der Risiken der unzu­läng­li­chen Vor­be­rei­tung nicht bewusst sind. Hinzu kommt, dass der­ar­ti­ge Risiken durch die tra­di­tio­nel­len Ver­si­che­rungs­po­liz­zen nicht gedeckt sind, weil die Ein­füh­rung des EURO ein vor­her­seh­ba­res Ereignis ist und dieses nor­ma­ler­wei­se nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz fällt.

Preis­bil­dung in EURO

Diese ist einer der sen­si­bels­ten Bereiche bei der Wäh­rungs­um­stel­lung. Ins­be­son­de­re sind die bis­he­ri­gen Lock­preis­an­ge­bo­te davon betrof­fen. Verboten ist jeden­falls eine Preis­er­hö­hung, die sich aus der bloßen Umrech­nung auf EURO durch Auf­run­dung ergibt. Eine Preis­run­dung ist nur nach unten erlaubt.

Beispiel:
S 999,90 = EUR 72,665567
richtig: EUR 72,67
erlaubt: EUR 72,65
verboten: EUR 72,70

Bei der Rundung nach unten ist Vorsicht geboten, da emp­find­li­che Verluste drohen. Kommt es lt. obigem Beispiel bei der Umrech­nung zum rich­ti­gen Preis bei einem Umsatz von 10.000 Stück zu einem Gewinn von S 600,-, so erleidet der Unter­neh­mer bei der Rundung nach unten einen Verlust von S 2.100,-. Ins­ge­samt eine Dif­fe­renz von S 2.700,-. Verboten ist aber nur die unge­recht­fer­tig­te Preis­er­hö­hung (aus der bloßen Wäh­rungs­um­rech­nung). Erfolgt sie aus kal­ku­la­to­ri­schen Gründen (Erhöhung der Ein­kaufs­prei­se oder der Per­so­nal­kos­ten etc.) ist sie erlaubt.

Infolge des erleich­ter­ten Preis­ver­glei­ches mit den übrigen EURO-Ländern wird es zu einem ver­schärf­ten Kon­kur­renz­druck kommen.

Für unge­recht­fer­tig­te Preis­er­hö­hung ist eine Geld­stra­fe bis S 100.000,-, im Wie­der­ho­lungs­fal­le bis S 200.000,- vorgesehen.

Wert­zei­chen bei EURO-Einführung

- Brief­mar­ken werden exakt umge­rech­net. Auf Schil­ling lautende Marken können noch bis 30. Juni 2002 ver­wen­det werden.
— die Stem­pel­mar­ken werden abge­schafft und durch Bar­zah­lung oder Über­wei­sung ersetzt.

Schlussbemerkungen

- Welche Münzen soll man behalten?
His­to­ri­sche Münzen (z.B. Dukaten, Taler etc.) können gar nicht umge­tauscht werden. Gold- oder Sil­ber­mün­zen können umge­tauscht werden. Liegt der Material- oder Samm­ler­wert über dem Nennwert, ist ein Umtausch nicht zu emp­feh­len.
Umlauf­mün­zen sollen Anfang des Jahres 2002 ehestens umge­tauscht werden, bis auf Stücke, die man zur Erin­ne­rung behalten will.

- Bank­öff­nungs­zei­ten zur Jah­res­wen­de
In der letzten Dezem­ber­wo­che gibt es nur zwei Öff­nungs­ta­ge (Don­ners­tag, 27. und Freitag, 28. Dezember 2001). Montag, der 31. Dezember 2001 ist ein Bank­schließ­tag, sodass erst wieder am Mittwoch, 2. Jänner 2002 die Banken offen sein werden. Die Bank­ge­schäf­te sollten daher mög­lichst vor den Weih­nachts­fei­er­ta­gen (bis Freitag, 21. Dezember 2001) erledigt werden.

- Kon­ten­um­stel­lung bei den Banken
Die Umstel­lung auf EURO erfolgt per 1. Jänner 2002 kos­ten­los. “Alt”-Währungskonten der anderen EURO-Länder können und sollen bereits vor dem 1. Jänner 2002 über Auftrag des Bank­kun­den umge­stellt werden. Andere Fremd­wäh­rungs­kon­ten (z.B. USD, etc.) sind nicht betroffen.

- Elec­tro­nic Banking
Ab 1. Jänner 2002 können nur noch die neuen Daten­for­ma­te (V3) ver­wen­det werden. Für eine recht­zei­ti­ge Umstel­lung ist Sorge zu tragen.

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