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Artikel zum Thema: Kollektivvertrag

Maß­nah­men­pa­ket gegen die Corona-Krise II: Kurz­ar­beit seit 1. März 2020

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2020 

Außer­ge­wöhn­lich hohe Stor­nie­run­gen von Hotel­re­ser­vie­run­gen, Ausfall von Sport- und Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen aufgrund behörd­li­cher Verbote, Ausfall oder Beein­träch­ti­gung von Lie­fer­ket­ten oder Ertrags­ein­bu­ßen durch Ände­run­gen des Kon­sum­ver­hal­tens bringen es mit sich, dass Unter­neh­men betriebs­wirt­schaft­lich betrach­tet auch bei den Mit­ar­bei­tern ein­spa­ren müssen. Die “Kurz­ar­beit” soll dem ent­ge­gen­wir­ken, betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen ver­mei­den, die Beschäf­ti­gung in Öster­reich sichern und auch die Fle­xi­bi­li­tät im Per­so­nal­ein­satz bewahren.

Sofern vor­über­ge­hen­de wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten i.Z.m. COVID-19 nach­ge­wie­sen werden können, ist eine Ver­rin­ge­rung der Arbeits­zeit um min­des­tens 10% bis maximal 90% der gesetz­lich oder kol­lek­tiv­ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Nor­mal­ar­beits­zeit möglich (die 90% sind im Durch­schnitt des Kurz­ar­beits­zeit­raums zu sehen, zeit­wei­se kann daher, bei Auf­recht­erhal­tung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses, die Nor­mal­ar­beits­zeit auch auf 0 Stunden redu­ziert werden). Im Rahmen des Kurz­ar­beit-Modells bezahlt der Arbeit­ge­ber nur ein redu­zier­tes Entgelt, das wiederum von der Höhe des Brut­to­ent­gelts vor der Kurz­ar­beit abhängt (grund­sätz­lich zwischen 80% und 90% des bis­he­ri­gen Net­to­ent­gelts). Der Arbeit­ge­ber wiederum erhält vom Arbeits­markt­ser­vice (AMS) eine För­de­rung in Form der Kurz­ar­beits­bei­hil­fe nach Pau­schal­sät­zen je Aus­falls­stun­de. Die SV-Beiträge werden übrigens ab Beginn der Kurz­ar­beit auch über­nom­men. Das Kurzarbeits(zeit)modell kann grund­sätz­lich für maximal 3 Monate abge­schlos­sen werden, wobei bei Bedarf eine Ver­län­ge­rung für weitere 3 Monate möglich ist. Offene Urlaube und Zeit­gut­ha­ben der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter müssen nicht vorab ver­braucht werden, sondern können ein­ge­fro­ren werden. Das AMS stellt einen Kurz­ar­beit-Rechner zur Ver­fü­gung, mit dessen Hilfe die mögliche Kurz­ar­beits­un­ter­stüt­zung i.Z.m. COVID-19 ermit­telt werden kann (https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit). Das Budget für die Kurz­ar­beit wurde unlängst von 400 Mio. € auf 1 Mrd. € auf­ge­stockt.

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells