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Artikel zum Thema: Impfung

Kurz-Info: Steu­er­frei­heit von Schutz­imp­fun­gen für Mitarbeiter

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2006 

Bietet der Arbeit­ge­ber ver­bil­lig­te oder kos­ten­freie Imp­fun­gen an, so stellen diese beim Arbeit­neh­mer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steu­er­frei­en Vorteil aus dem Dienst­ver­hält­nis dar. Beim Arbeit­ge­ber sind die Kosten (Betriebs­arzt, Impf­stoff) Betriebs­aus­ga­ben.
Sofern allen Dienst­neh­mern die Mög­lich­keit einer kos­ten­lo­sen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als frei­wil­li­ge soziale Zuwen­dung des Dienst­ge­bers gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG bei­trags­frei. Weiters fallen auch weder KommSt noch DB/DZ an.

Bild: © GaToR-GFX — Fotolia