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Artikel zum Thema: Englischlehrer

Strenger Maßstab für die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Tageszeitungen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2015 

An die Betriebs­aus­ga­ben- bzw. Wer­bungs­kos­ten­ei­gen­schaft werden bei Gütern des all­ge­mei­nen Lebens, die daher auch privat genutzt werden können, schon seit jeher sehr hohe Anfor­de­run­gen gestellt. Der VwGH hatte sich unlängst (GZ 2012/15/0190 vom 30.4.2015) mit einem Eng­lisch­leh­rer aus­ein­an­der­zu­set­zen, der Auf­wen­dun­gen für eng­li­sche und ame­ri­ka­ni­sche Tages­zei­tun­gen als Wer­bungs­kos­ten geltend machen wollte. Neben dem Eng­lisch­un­ter­richt am Gym­na­si­um war er auch an einer Volks­hoch­schu­le tätig — die eng­lisch­spra­chi­gen Zei­tungs­ar­ti­kel sind dabei aus dem Schul­un­ter­richt wie auch aus den Volks­hoch­schul­kur­sen nicht mehr wegzudenken.

Der VwGH betont, dass gemischt ver­an­lass­te Auf­wen­dun­gen in Bezug auf typi­scher­wei­se auch der Lebens­füh­rung dienende Wirt­schafts­gü­ter deshalb nicht abge­zo­gen werden dürfen, da dadurch jene Steu­er­pflich­ti­ge begüns­tigt würden, die aufgrund ihres Berufes eine Ver­bin­dung zwischen beruf­li­chen und privaten Inter­es­sen her­bei­füh­ren können und Auf­wen­dun­gen der Lebens­füh­rung steu­er­lich abzugs­fä­hig machen können. Auf­wen­dun­gen für Tages­zei­tun­gen können im Regel­fall nicht steu­er­lich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Berufs­aus­übung die weit über­durch­schnitt­li­che zwin­gen­de Aus­ein­an­der­set­zung mit Tages­er­eig­nis­sen bedingt und folglich regel­mä­ßig viele ver­schie­de­ne in- und aus­län­di­sche Tages­zei­tun­gen gekauft werden müssen. Die steu­er­li­che Abzugs­fä­hig­keit wäre auch dann anzu­neh­men, wenn nach­ge­wie­sen werden kann, dass die Zeit­schrif­ten aus­schließ­lich für die Vor­be­rei­tung, Abhal­tung bzw. Aus­ge­stal­tung von Lehr­ver­an­stal­tun­gen ange­schafft werden.

Der VwGH konnte diese Aus­nah­men in der vor­lie­gen­den Situa­ti­on nicht erkennen und ver­nein­te daher die Gel­tend­ma­chung als Wer­bungs­kos­ten. Mit­ent­schei­dend war auch, dass der Eng­lisch­leh­rer nicht schlüs­sig darlegen konnte – etwa mithilfe detail­lier­ter Angaben, welche Zei­tun­gen für welche kon­kre­ten Lehr­ver­an­stal­tun­gen benötigt werden — wieso die Ausgaben für die eng­lisch­spra­chi­gen Tages­zei­tun­gen entgegen der all­ge­mei­nen Lebens­er­fah­rung nahezu aus­schließ­lich die beruf­li­che bzw. betrieb­li­che Sphäre betreffen. 

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