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Artikel zum Thema: Elek­tro­ni­sche Signatur

Umstel­lung von Handy-Signatur auf ID Austria

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2023 

Für bis­he­ri­ge Nutzer der Handy-Signatur bzw. der Bür­ger­kar­te — etwa für Dienst­ge­ber — kommt es zur not­wen­di­gen Umstel­lung auf die ID Austria. Einer jüngsten ÖGK-Infor­ma­ti­on folgend können rele­van­te e‑Services der ÖGK wie z.B. WEBEKU, ELDA oder die e‑Zustellung wei­ter­hin nur mithilfe der ID Austria in Anspruch genommen werden. Posi­ti­ver aus­ge­drückt bietet die ID Austria Zugang zum gesamten Angebot an digi­ta­len Services der Sozi­al­ver­si­che­rung, Ver­wal­tung und Wirt­schaft. Konkret können mit der ID Austria (mit Voll­funk­ti­on) “Digitale Behör­den­ser­vices”, das “Elek­tro­ni­sche Postamt”, die “Elek­tro­ni­sche Unter­schrift” und “Digitale Ausweise” (damit kann z.B. der Füh­rer­schein am Smart­phone vor­ge­wie­sen werden) genutzt werden.

Die ID Austria gibt es in zwei Vari­an­ten — jene mit Voll­funk­ti­on und jene mit Basisfunktion:

  • Die ID Austria mit Voll­funk­ti­on kann nur von jenen Personen genutzt werden, deren Handy-Signatur bereits von einer Behörde regis­triert wurde.
  • Für jene Nutzer, welche ihre Handy-Signatur nicht behörd­lich regis­triert haben, ist der Umstieg auf die ID Austria mit Basis­funk­ti­on möglich. Um die Voll­funk­ti­on der ID Austria nutzen zu können, ist ein Behör­den­gang zur Regis­trie­rung notwendig.

Bis­he­ri­ge Nutzer der Bür­ger­kar­te müssen für den Umstieg auf die ID Austria jeden­falls eine Regis­trie­rungs­be­hör­de auf­su­chen (auch für die Nutzung der Basis­funk­ti­on). Als Regis­trie­rungs­be­hör­den gelten Bezirks­haupt­mann­schaf­ten, Magis­tra­te, Gemein­den, Finanz­äm­ter und Landespolizeidirektionen.

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