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Artikel zum Thema: Dienstleistungsbetriebe

Ener­gie­ab­ga­ben­ver­gü­tung für Dienst­leis­tungs­be­trie­be — Schluss­an­trä­ge des Gene­ral­an­walts liegen vor

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2019 

In den letzten Jahren haben wir regel­mä­ßig über Stand der anhän­gi­gen Ver­fah­ren bezüg­lich des Anspruchs von Dienst­leis­tungs­be­trie­ben auf die Rück­ver­gü­tung von bezahl­ten Ener­gie­ab­ga­ben berich­tet. Bekann­ter­ma­ßen wurde mit dem Bud­get­be­gleit­ge­setz 2011 (BBG 2011) der Anspruch von Dienst­leis­tungs­be­trie­ben aus­ge­schlos­sen und die Rück­ver­gü­tung auf Pro­duk­ti­ons­be­trie­be ein­ge­schränkt. Fraglich ist dabei, ob diese Ein­schrän­kung zulässig ist. Dabei spielen auch euro­pa­recht­li­che Aspekte eine große Rolle, weil die eingangs ange­spro­che­ne Geset­zes­än­de­rung eine Geneh­mi­gung durch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on vorsieht. Unklar ist dabei, seit wann eine solche Geneh­mi­gung vorliegt.

Der VwGH hat mit Ent­schei­dung vom 14.9.2017 beschlos­sen, das in der Sache maß­geb­li­che Ver­fah­ren (Dilly´s Well­ness­ho­tel) aus­zu­set­zen und dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) mehrere Fragen zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Zu den dies­be­züg­li­chen euro­pa­recht­li­chen Fragen liegen nunmehr seit Mitte Februar 2019 die Schluss­an­trä­ge des Gene­ral­an­walts vor. Der Gene­ral­an­walt geht dabei davon aus, dass die Änderung der Beil­hil­fe­re­ge­lung im BBG 2011, welche eine Ein­schrän­kung der Ver­gü­tung für Pro­duk­ti­ons­be­trie­be vorsieht, nach der Ver­ord­nung 2014/651 (Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung) rück­wir­kend von der Anmel­de­pflicht frei­zu­stel­len ist. Darüber hinaus ent­spricht nach Ansicht des Gene­ral­an­wal­tes die Berech­nungs­for­mel der Ener­gie­ab­ga­ben­ver­gü­tung den Anfor­de­run­gen der Verordnung.

In der weitaus über­wie­gen­den Anzahl der Ver­fah­ren folgt der EuGH der Sicht­wei­se des Gene­ral­an­wal­tes. Wenn dies auch hier der Fall sein sollte, würde die Ver­gü­tung für Dienst­leis­tungs­be­trie­be ab 2011 tat­säch­lich ent­fal­len. Wir werden Sie infor­mie­ren, wenn die end­gül­ti­ge EuGH-Ent­schei­dung vorliegt.

Bild: © Jakub Krecho­wicz — Fotolia