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Artikel zum Thema: Bonusmeilen

Lohn­steu­er­pflicht für Bonusmeilen?

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2008 

Der UFS hat sich mit der Ent­schei­dung vom 25.10.07 (GZ RV/0113‑G/05) der deut­schen Recht­spre­chung ange­schlos­sen und wertet Bonus­mei­len von Viel­flie­ger­pro­gram­men (z.B. Miles & More) als steu­er­pflich­ti­gen Vorteil, sofern sie von Dienst­rei­sen stammen und für private Reisen ein­ge­löst werden. Die für Dienst­flü­ge erhal­te­nen Bonus­mei­len stehen dem Arbeit­ge­ber zu — ihre Über­las­sung für private Zwecke des Dienst­neh­mers stellt einen geld­wer­ten Vorteil aus dem Dienst­ver­hält­nis dar und ist der Lohn­steu­er (inkl. DB, DZ) sowie der Sozi­al­ver­si­che­rung zu unterwerfen.

Der Dienst­ge­ber haftet für die Abfuhr der Lohn­steu­er, selbst wenn er prak­tisch nur schwer in der Lage ist, die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bzgl. der Mei­len­ver­wen­dung des Dienst­neh­mers zu erhalten. Zwecks Lohn­steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung ist fraglich, mit welchem Wert die Meilen anzu­set­zen sind bzw. wann der Vorteil für den Dienst­neh­mer eintritt. Da für Bonus­mei­len kein — wie z.B. bei einem PKW — Sach­be­zugs­wert fest­ge­legt ist, muss der geld­wer­te Vorteil mit dem üblichen Mit­tel­preis des Ver­brauchs­or­tes (einem Kauf­preis ver­gleich­bar) bestimmt werden. Aller­dings können Flug­prei­se abhängig von Buchungs­zeit­punkt, Flug­li­nie sowie Buchungs­art beträcht­lich schwan­ken sodass auf eine Klar­stel­lung, z.B. durch einen kon­kre­ten Sach­be­zugs­wert zu hoffen ist. Der Zufluss­zeit­punkt des geld­wer­ten Vorteils ist bei Ein­lö­sung der Bonus­mei­len für private Zwecke anzu­neh­men, da die bloße Mei­len­gut­schrift am Bonus­kon­to noch nicht zu einer Haftung des Dienst­ge­bers führen kann. Der Ver­brauch der Bonus­mei­len für beruf­li­che Zwecke ist zu diesem Zeit­punkt noch nicht ausgeschlossen.

Mit der Ent­schei­dung zur Lohn­steu­er­pflicht sind prak­ti­sche Probleme in der Umset­zung und eine dem Dienst­ge­ber nur schwer zumut­ba­re Rechts­un­si­cher­heit ver­bun­den, weshalb vielfach eine den Trink­gel­dern ver­gleich­ba­re Regelung gefor­dert wird, die zu einer Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­frei­heit von Bonus­mei­len führen würde.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia