News
Immer aktuell

Steuern A‑Z

Artikel zum Thema: Bankgeheimnis

Infor­ma­ti­ons­aus­tausch im DBA Öster­reich-Luxem­burg erneuert

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2009 

Im Zuge der Dis­kus­si­on um Aus­kunfts­pflich­ten bzw. um die Locke­rung des Bank­ge­heim­nis­ses wurde Anfang Juli für das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwischen Öster­reich und Luxem­burg ein besserer und schnel­le­rer Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ver­ein­bart, welcher auch den Aus­tausch von Bank­aus­künf­ten ermög­licht. Die erhöhten Infor­ma­ti­ons­pflich­ten bestehen erst für Aus­kunfts­er­su­chen ab dem Inkraft­tre­ten und sollen nur dann aus­ge­nutzt werden, sofern dies für die steu­er­li­chen Zwecke im Sinne dieses Abkom­mens erheb­lich ist.

In dem bereits bestehen­den DBA zwischen Öster­reich und Luxem­burg ist nun der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch den neuen OECD-Stan­dards (Artikel 26 im OECD-Mus­ter­ab­kom­men) ange­passt. Ziel ist es, die Trans­pa­renz zu erhöhen sowie Melde- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zu ver­an­kern und gleich­zei­tig auch das Bank­ge­heim­nis in Zukunft zu wahren. Die OECD-Stan­dards sehen insoweit Dis­kre­ti­on vor, als z.B. zwischen den Staaten aus­ge­tausch­te Infor­ma­tio­nen ledig­lich Personen und (Verwaltungs)Behörden zugäng­lich gemacht werden dürfen, die mit der Ver­an­la­gung oder Erhebung, Voll­stre­ckung oder Straf­ver­fol­gung der in dem Abkommen gere­gel­ten Steu­er­sach­ver­hal­ten betraut sind. Es ist zu hoffen, dass trotz Aus­deh­nung des Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches unbe­grün­de­te Zugriffe auf Kon­ten­da­ten unter­blei­ben und somit eine Aus­höh­lung des Bank­ge­heim­nis­ses kei­nes­falls eintritt. 

Bild: © Tom Mc Nemar — Fotolia