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Artikel zum Thema: Altbau

150 € Gut­schein als Ener­gie­kos­ten­aus­gleich — zusätz­li­che Maß­nah­men in Wien

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2022 

Als Aus­gleich für die dras­tisch stei­gen­den Ener­gie­prei­se wird im Rahmen des Ener­gie­kos­ten­aus­gleichs­ge­set­zes ein 150 € Gut­schein pro Haushalt gewährt. Dieser Gut­schein, welcher für Haupt­wohn­sit­ze, nicht aber für Neben­wohn­sit­ze gilt, ist ein­kom­men­steu­er- und abga­ben­frei. Die einzige Ein­schrän­kung besteht in der Höchst­gren­ze für die Haus­halts­ein­künf­te — sie liegt bei 55.000 € (pro Jahr) für Ein­per­so­nen­haus­hal­te (dies ent­spricht einem Monats­brut­to ab 5.670 und somit über der Höchst­bei­trags­grund­la­ge für die Sozi­al­ver­si­che­rung) und bei 110.000 € für Mehr­per­so­nen­haus­hal­te. Werden diese Grenzen über­schrit­ten, so darf der Gut­schein nicht ein­ge­löst werden. Der Gutschein/Bon ist beim jewei­li­gen Ener­gie­ver­sor­ger ein­lös­bar und ist sowohl digital als auch analog verwendbar.

In Wien gibt es außerdem einen 200 € Ener­gie­zu­schuss für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te. Von dieser Aktion im Rahmen der “Wiener Ener­gie­un­ter­stüt­zung Plus” sollen vor allem Gering­ver­die­ner, Pen­sio­nis­ten und Allein­er­zie­her pro­fi­tie­ren. Dabei soll auch die Umset­zung mög­lichst einfach erfolgen, indem die Betrof­fe­nen eine Direkt­an­wei­sung von 200 € bekommen (noch im 2. Quartal 2022) — ein Antrag ist nicht not­wen­dig. Eine weitere Unter­stüt­zung erfolgt durch die Über­nah­me von Rück­stän­den. Die Hilfe im Rahmen der “Ener­gie­un­ter­stüt­zung Neu” erfolgt dabei durch die Über­nah­me von Rück­stän­den oder Jah­res­rech­nun­gen durch direkte Über­wei­sun­gen an Ener­gie­un­ter­neh­men. Darüber hinaus umfasst diese Säule (vor­aus­sicht­li­che Umset­zung im 4. Quartal 2022) Ener­gie­be­ra­tun­gen oder den Aus­tausch alter Elektrogeräte.

Schließ­lich sind in Wien auch noch umfang­rei­che Öko-För­de­run­gen geplant, um die Ener­gie­kos­ten­pro­ble­ma­tik in den Griff zu bekommen. Rund 50 Mio. € sollen für För­de­run­gen für nach­hal­ti­ge Ener­gie­for­men sowie für den Neubau und die Sanie­rung von Gebäuden bereit­ge­stellt werden. För­der­be­rech­tigt sind demnach Ökostrom- und Foto­vol­ta­ik­an­la­gen sowie sta­tio­nä­re Strom­spei­cher. Außerdem soll eine neue Ener­gie­ef­fi­zi­enz­för­de­rung bei Neubau und Sanie­rung im Altbau zu dem aktuell wich­ti­gen Ziel bei­tra­gen, sich lang­fris­tig von aus­län­di­schen Ener­gie­lie­fe­run­gen unab­hän­gig zu machen.

Bild: © Adobe Stock — vegefox.com