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Artikel zum Thema: Altbau

Grund­stücks­wert­rech­ner auf BMF-Homepage veröffentlicht

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2016 

Wie bereits ange­kün­digt hat das BMF auf seiner Homepage unter der Rubrik Berech­nungs­pro­gram­me (https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html) einen Grund­stücks-wert­rech­ner ver­öf­fent­licht. Das Programm ermög­licht die Berech­nung des Grund­stücks­werts nach dem Pau­schal­wert­mo­dell – seit 1. Jänner 2016 gilt der Grund­stücks­wert regel­mä­ßig als Mindest- und Ersatz­be­mes­sungs­grund­la­ge (anstelle des drei­fa­chen Ein­heits­werts) bei Ermitt­lung der Grund­er­werb­steu­er.

Das Ergebnis des Grund­stücks­wert­rech­ners (Berech­nungs-blatt) ist im Fall der Selbst­be­rech­nung der Grund­er­werb­steu­er für Doku­men­ta­ti­ons­zwe­cke auf­zu­be­wah­ren. Bei Anwen­dung des Pau­schal­wert­mo­dells kann es vor­kom­men, dass abgrenz­ba­re Gebäu­de­tei­le – etwa Altbau und Zubau – betref­fend Alter und Gebäu­de­art unter­schied­lich zu bewerten sind. In solchen Fällen muss für jeden Gebäu­de­teil ein eigenes Berech­nungs­blatt mittels Grund­stücks­wert­rech­ner erstellt werden.

Bild: © PascalR — Fotolia