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Ambu­lanz­ge­bühr — Ver­fas­sungs­wid­rig? Steu­er­li­che Qualifikation


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Ambu­lanz­ge­bühr — Ver­fas­sungs­wid­rig? Steu­er­li­che Qualifikation

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Oktober 2002 

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof hat wegen Unsach­lich­keit der Aus­nah­me­be­stim­mun­gen gemäß § 135 a ASVG mit dem die Ambu­lanz­ge­bühr ein­ge­führt worden ist, am 29. Juni 2002 ver­fas­sungs­recht­li­che Bedenken erhoben und ein Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Hin­sicht­lich der steu­er­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on steht das BMF auf dem Stand­punkt, dass die bezahlte Ambu­lanz­ge­bühr zu den Kosten der privaten Lebens­füh­rung (Krank­heits­kos­ten) zählt und allen­falls bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen des § 37 EStG als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung geltend gemacht werden kann.
Ob unter Berufung auf die ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken die Ambu­lanz­ge­bühr über­haupt bezahlt werden soll, ist eine Frage der per­sön­li­chen Entscheidung.

Bild: © ki33 — Fotolia