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Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht von Gewinn­aus­schüt­tun­gen an Gesellschafter-Geschäftsführer


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Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht von Gewinn­aus­schüt­tun­gen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2016 

Wie zuletzt in der KI 05/14 berich­tet, drängen die Sozi­al­ver­si­che­run­gen schon länger darauf, Gewinn­aus­schüt­tun­gen bei Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern nach § 25 Abs. 1 GSVG in die Bemes­sungs­grund­la­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung ein­zu­be­zie­hen. Als prak­ti­sches Problem gestal­te­te sich dabei für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger die Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung, da bislang keine auto­ma­ti­sche Meldung der in der Ein­kom­men­steu­er end­be­steu­er­ten Gewinn­aus­schüt­tun­gen erfolgt ist. Mitt­ler­wei­le ist im Handbuch — Kapi­tal­ertrag­steu­er-Anmel­dung (Ka 1) in Finan­zOn­line die Erfas­sung von Aus­schüt­tun­gen an Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs, die GSVG-pflicht­ver­si­chert sind, ab 1.1.2016 vor­ge­se­hen. Ab 2016 erhält die Sozi­al­ver­si­che­rung somit die Daten zu den Gewinn­aus­schüt­tun­gen, sodass diese künftig auch in die Bemes­sungs­grund­la­ge auf­ge­nom­men werden können.

Für alle, die schon mit ihren lau­fen­den Bezügen die Höchst­bei­trags­grund­la­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung über­schrei­ten, ergeben sich dadurch keine Ände­run­gen. Bei vielen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern sollte daher die Ein­be­zie­hung von Gewinn­aus­schüt­tun­gen in die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht zu keinen mate­ri­el­len Kon­se­quen­zen führen. Für die Zeit vor 2016 laufen noch Ver­hand­lun­gen. Wir werden Sie dies­be­züg­lich auf dem Lau­fen­den halten.

Bild: © Markus Bormann — Fotolia