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Kurz-Info: Zugang elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen bei Abwe­sen­heits­no­tiz des Empfängers


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Kurz-Info: Zugang elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen bei Abwe­sen­heits­no­tiz des Empfängers

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2014 

In einer jüngst ergan­ge­nen Ent­schei­dung hat der OGH (29.1.2014, 9 Ob 56/13w) fest­ge­hal­ten, dass nicht ohne weiteres zeit­gleich mit dem Versand auch vom Zugang elek­tro­ni­scher Rech­nun­gen aus­ge­gan­gen werden kann, wenn der Rech­nungs­le­gen­de mittels einer auto­ma­ti­siert gene­rier­ten Abwe­sen­heits­no­tiz von einer vor­über­ge­hen­den Ver­hin­de­rung des Rech­nungs­emp­fän­gers (bei­spiels­wei­se aufgrund von Krank­heit oder Urlaub) ver­stän­digt wird. Im kon­kre­ten Anlass­fall wurde eine anders lautende Ver­trags­klau­sel bei einem Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men als unwirk­sam ein­ge­stuft. Ein solcher Schutz darf vom Rech­nungs­emp­fän­ger natur­ge­mäß nicht für eine arg­lis­ti­ge Zugangs­ver­ei­te­lung miss­braucht werden. Auf die Frage, ab wann ein Ver­hal­ten als arg­lis­ti­ge Zugangs­ver­ei­te­lung zu werten ist, ging der OGH in seiner Ent­schei­dung leider nicht ein.

Bild: © ra2 studio — Fotolia