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Klienten-Info — Aktuell

Kurz-Info: Ver­ein­fa­chun­gen und neue Passwort-Richt­li­nie in FinanzOnline

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2022 

Bei der Nutzung von Finan­zOn­line ist es Anfang Mai 2022 zu Ver­ein­fa­chun­gen für die Benutzer — ins­be­son­de­re für natür­li­che Personen als User — gekommen. Nunmehr wird neben dem Passwort nur noch ein (ein­deu­ti­ger) Benut­zer­na­me im Rahmen der Anmel­dung gefor­dert, nicht mehr aber die Teil­neh­mer-Iden­ti­fi­ka­ti­on (TID) und Benutzer-Iden­ti­fi­ka­ti­on (BENID). TID und BENID sollten jedoch wei­ter­hin auf­be­wahrt werden, da sie bei Ver­ges­sen des Benut­zer­na­mens wei­ter­hin für das Login ver­wen­det werden können. Eine alter­na­ti­ve Anmel­de­mög­lich­keit für Finan­zOn­line wie auch für weitere digitale Behör­den­we­ge besteht mittels Handy-Signatur (nähere Infos und Akti­vie­rung unter https://www.handy-signatur.at).

Ebenso wurden Anfang Mai die Kri­te­ri­en für ein in Finan­zOn­line ver­wen­de­tes Passwort geändert. Infor­ma­tio­nen des BMF folgend muss bei Anmel­dun­gen ab 1. Juni (nach 17 Uhr) das Passwort geändert werden, sofern es nicht den neuen Anfor­de­run­gen bereits genügt. Eine Pass­wor­t­än­de­rung muss zwingend vor­ge­nom­men werden und gilt grund­sätz­lich auch für soge­nann­te Bots, d.h. für Benutzer-Accounts, die für auto­ma­ti­sier­te Prozesse ver­wen­det werden.

Folgende Pass­wort­kri­te­ri­en müssen ein­ge­hal­ten werden:

  • 8 bis 128 Zeichen,
  • Min­des­tens ein Großbuchstabe,
  • Min­des­tens ein Kleinbuchstabe,
  • Min­des­tens eine Ziffer,
  • Min­des­tens ein Son­der­zei­chen aus !#$%*+,-./:;=@?_()[]{}~

Bild: © DG Pho­toStock — AdobeStock