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ABC der Kostenrechnung


Dezember 2006 

Die Kos­ten­rech­nung ist eines der wesent­li­chen Instru­men­te unter­neh­me­ri­schen Handelns, da sie die Grund­la­gen für zahl­rei­che betrieb­li­che Ent­schei­dun­gen und Kal­ku­la­tio­nen liefert, ins­be­son­de­re für die Preis­bil­dung, die kal­ku­la­to­ri­sche Ergeb­nis­er­mitt­lung, die Opti­mie­rung des betrieb­li­chen Leis­tungs­pro­gram­mes sowie die Kon­trol­le der Wirtschaftlichkeit.

Der Kos­ten­be­griff

Kosten ent­ste­hen durch den bewer­te­ten Einsatz von Pro­duk­ti­ons­fak­to­ren (zB Material, Personal) zur Erstel­lung von Sach- und Dienst­leis­tun­gen. Sie ergeben sich in der Regel aus dem Produkt aus Ein­satz­men­gen und Preis eines Produktionsfaktors. 

Im fol­gen­den soll das System der betrieb­li­chen Kosten- und Erfolgs­rech­nung dar­ge­stellt werden:

Kos­ten­ar­ten­rech­nung

Die Kos­ten­ar­ten­rech­nung gliedert die Kos­ten­ar­ten nach ver­rech­nungs­tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen. Eine Mög­lich­keit der Glie­de­rung besteht in der Zusam­men­fas­sung typi­scher Gruppen wie Per­so­nal­kos­ten, Mate­ri­al­kos­ten, etc. oder nach der Ent­ste­hung. Eine weitere Glie­de­rungs­mög­lich­keit ist die Trennung in variable und fixe Kos­ten­tei­le, d.h. nach der Abhän­gig­keit bzw. Unab­hän­gig­keit vom Beschäftigungsgrad.

Kos­ten­stel­len­rech­nung

Eine Kos­ten­stel­le ist eine Einheit, die Kosten und Leis­tun­gen sammelt. Es soll auf­ge­zeigt werden, wo welche Kosten ange­fal­len sind und welche Leis­tun­gen dafür erbracht wurden. Der wesent­li­che Gedanke der Kos­ten­stel­len­rech­nung ist die Kos­ten­kon­trol­le. Durch die Gegen­über­stel­lung von SOLL- und IST-Kosten kann die Wirt­schaft­lich­keit der Führung der Kos­ten­stel­le fest­ge­stellt und bei Wirt­schaft­lich­keits­ab­wei­chun­gen not­wen­di­ge Maß­nah­men ergrif­fen werden.

Kos­ten­trä­ger­rech­nung (Preis­kal­ku­la­ti­on)

Unter “Kos­ten­trä­ger” versteht man jene Leis­tun­gen (Produkte, Dienst­leis­tun­gen), die vom Markt bezahlt werden und die daher die ange­fal­le­nen Kosten “tragen” können. Ein­zel­kos­ten (auch direkte Kosten genannt) umfassen dabei jene Kosten, die unmit­tel­bar mit der Leis­tungs­er­stel­lung in Zusam­men­hang stehen, wie bei­spiels­wei­se Fer­ti­gungs­löh­ne und Fer­ti­gungs­ma­te­ri­al. Gemein­kos­ten sind Kosten, die den ein­zel­nen Kos­ten­trä­gern nur anteils­mä­ßig zuge­rech­net werden können, wie Ener­gie­kos­ten, Repa­ra­tur­kos­ten, Raum­mie­ten, etc. Die Zurech­nung dieser Kosten erfolgt in Form von Zuschlags- oder Ver­rech­nungs­sät­zen.
Abschlie­ßend werden die Aus­ge­stal­tungs­for­men bzw. die Unter­schie­de dargestellt.

Voll­kos­ten­rech­nung

Die Voll­kos­ten­rech­nung lastet den ein­zel­nen Kos­ten­trä­gern sämt­li­che durch sie ver­ur­sach­te Kosten an (fixe und variable Kosten). Sowohl in der Lite­ra­tur als auch in der Praxis werden folgende Kri­tik­punk­te geäußert:

  1. Ände­run­gen des Beschäf­ti­gungs­gra­des führen zu falschen Kostensätzen
  2. kur­fris­ti­ge Preis­un­ter­gren­zen können nicht bestimmt werden
  3. die Ermitt­lung des Break-even-Point ist nicht möglich
  4. nur unzu­rei­chen­de Kon­trol­le der Wirtschaftlichkeit

Teil­kos­ten­rech­nung

Wesent­lich aus­sa­ge­kräf­ti­ger ist die Teil­kos­ten­rech­nung. Im Gegen­satz zur Voll­kos­ten­rech­nung werden variable und fixe Kosten getrennt erfasst. Die Vorteile der Teil­kos­ten­rech­nung stellen sich wie folgt dar:

  1. Ermitt­lung der Deckungsbeiträge
  2. Ermitt­lung von Opportunitätskosten
  3. Ver­bes­se­rung der Kon­trol­le von Verantwortungsträgern 
  4. Erleich­te­rung des Soll-Ist Ver­glei­ches durch geson­der­te Erfas­sung der Fixkosten.