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Manage­ment-Info — Archiv

Grund­la­gen der Unternehmensplanung

Kate­go­rien: Manage­ment-Info

Dezember 2005 

Zu den Füh­rungs­auf­ga­ben eines Unternehmers/Geschäftsführers gehört die Eta­blie­rung eines geeig­ne­ten Pla­nungs­sys­tems. Durch zuneh­men­de Kom­ple­xi­tät der wirt­schaft­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen für Unter­neh­men kommt dem Pla­nungs­pro­zess eine immer größere Bedeu­tung zu. Darüber hinaus stellt die Unter­neh­mens­pla­nung auch ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel nach innen (Mit­ar­bei­ter) und außen (Banken, Eigen­tü­mer, Gläu­bi­ger etc) dar.

Was sind also die primären Aufgaben der Unter­neh­mens­pla­nung und wie läuft ein Pla­nungs­pro­zess typi­scher­wei­se ab?

Planung kehrt den tat­säch­li­chen zeit­li­chen Ablauf der Dinge um. Erst wenn das zukünf­ti­ge Ziel bekannt ist (Ziel­pla­nung), lassen sich die zu seiner Errei­chung im Lauf der Plan­pe­ri­ode not­wen­di­gen Hand­lun­gen bestim­men (Maß­nah­men­pla­nung).

Die Ziel­pla­nung umfasst die Planung der Ziele des Gesamt­un­ter­neh­mens und davon aus­ge­hend die Planung der ein­zel­nen Bereichs­zie­le. Deren Bestim­mung ist kei­nes­wegs allein durch die logische Ablei­tung aus dem jewei­li­gen Oberziel durch­führ­bar, sondern erfor­dert eine Reihe von Zusatz­ent­schei­dun­gen, wobei aus mehreren mög­li­chen Kom­bi­na­tio­nen von Unter­zie­len eine zur Rea­li­sa­ti­on aus­ge­wählt werden muss. Bei der Vielfalt an mög­li­chen (Unter-)Zielen darf jedoch nicht ver­nach­läs­sigt werden, dass lang­fris­tig zwei Grund­zie­le immer verfolgt werden müssen:
:: aus­rei­chen­der Gewinn (erfolgs­wirt­schaft­li­che Kom­po­nen­te)
:: Auf­recht­erhal­tung des finan­zi­el­len Gleich­ge­wichts (finanz­wirt­schaft­li­che Kom­po­nen­te).

Nach erfolg­ter Fest­le­gung der Unter­neh­mens­zie­le sind im nächsten Schritt die zur Ziel­er­rei­chung not­wen­di­gen Maß­nah­men zu erar­bei­ten. Die Maß­nah­men­pla­nung umfasst die sys­te­ma­ti­sche Erar­bei­tung aller kon­kre­ten Aktionen, Pro­gram­me, Projekte und Tätig­kei­ten, die ins­be­son­de­re in der unmit­tel­ba­ren Zukunft in den ein­zel­nen Funk­ti­ons­be­rei­chen zu voll­zie­hen sind.

Als Ergebnis erzeugt die Planung unter Berück­sich­ti­gung von Pro­gno­sen über die Ent­wick­lung der Unter­neh­mensum­welt und auf Grund von Ziel­vor­stel­lun­gen exakte “Soll­wer­te” (Vorgaben). Es ist im betrieb­li­chen Steue­rungs­pro­zess not­wen­dig, eine laufende wie nach­träg­li­che Kon­trol­le der tat­säch­li­chen Ziel­er­rei­chung sowie allen­falls eine Analyse der Abwei­chun­gen vor­zu­neh­men. Aus diesem Kon­troll­pro­zess heraus können dann wieder neue Infor­ma­tio­nen für den zukünf­ti­gen Pla­nungs­pro­zess gewonnen und ins­ge­samt die Qualität der Planung erhöht werden.

Im prak­ti­schen Sprach­ge­brauch werden die Begriffe “Planung” und “Pla­nungs­rech­nung” oft gleich­ge­setzt. Dies ist nicht ganz richtig. Es bestehen insofern Unter­schie­de, als die Planung eine Funktion des Manage­ments ist, während die Pla­nungs­rech­nung ein Instru­ment der Planung dar­stellt. Die Funk­tio­nen der Pla­nungs­rech­nung beziehen sich einer­seits auf die zah­len­mä­ßi­ge Dar­stel­lung der geplan­ten Maß­nah­men als auch nach Abschluss des Pla­nungs­pro­zes­ses — auf die Spei­che­rung der geplan­ten Maß­nah­men und die erwar­te­ten Aus­wir­kun­gen.

Die Pla­nungs­rech­nung ist Bestand­teil des Rech­nungs­we­sens. Es gibt für sie aber noch kein all­ge­mein aner­kann­tes Ver­fah­ren, wie etwa die Doppik in der Buch­hal­tung. Dies mag unter anderem daran liegen, dass die Pla­nungs­rech­nung als inner­be­trieb­li­ches Ent­schei­dungs­in­stru­ment wesent­lich spe­zi­fi­scher auf Beson­der­hei­ten des jewei­li­gen Unter­neh­mens abzu­stim­men ist als die auf externe Rech­nungs­le­gung spe­zia­li­sier­te Buchhaltung.

In klei­ne­ren Unter­neh­men wird zumeist die Pla­nungs­rech­nung noch durch den Geschäftsführer/Unternehmer selbst erstellt. In größeren Unter­neh­men kommt diese Aufgabe typi­scher­wei­se dem Con­trol­ler zu, der die Pla­nungs­vor­ga­ben der Unter­neh­mens­lei­tung in eine Pla­nungs­rech­nung umzu­set­zen versucht. Der Con­trol­ler steht dabei auch als Ver­mitt­ler zwischen der Geschäfts­füh­rung und den ein­zel­nen Fach­be­rei­chen. Er hat einer­seits gegen­über den ein­zel­nen Berei­chen die Inter­es­sen der Geschäfts­füh­rung zu ver­tre­ten und ande­rer­seits gegen­über der Geschäfts­füh­rung die Aufgabe, Abwei­chun­gen zwischen SOLL und IST auf­zu­zei­gen. Der Con­trol­ler hat daher jeden­falls immer dann in den Pla­nungs­pro­zess­ein­zu­grei­fen, wenn die Zusam­men­stel­lung der von den ein­zel­nen Berei­chen vor­ge­schla­ge­nen Plan­zah­len, die Errei­chung des von der Geschäfts­füh­rung vor­ge­ge­be­nen Unter­neh­mens­zie­les in Frage stellt.

Die aus vielen Teil­rech­nun­gen bestehen­de Pla­nungs­rech­nung (wie zB Umsatz­pla­nung, Inves­ti­ti­ons­rech­nung, Pro­duk­ti­ons­pla­nung, Lager­pla­nung,…) wird im Budget zusam­men­ge­fasst. In der Praxis werden Budgets für das nächste Jahr (Kurz­frist­pla­nung) sowie für die nächsten 3–5 Jahre (Mit­tel­frist­pla­nung) erstellt. Das Budget gliedert sich in

  1. Plan­erfolgs­rech­nung
  2. Finanz­pla­nungs­rech­nung
  3. Plan­bi­lanz

Die Plan­erfolgs­rech­nung stellt die auf Vorgaben beru­hen­de Gewinn und Ver­lust­rech­nung für den Pla­nungs­zeit­raum dar.

Die Finanz­pla­nungs­rech­nung baut auf der Plan­erfolgs­rech­nung auf und zeigt alle Zah­lungs­ein­gän­ge und ‑ausgänge der Pla­nungs­pe­ri­ode. Die Finanz­pla­nungs­rech­nung gibt auch Auskunft über einen mög­li­chen zusätz­li­chen Finan­zie­rungs­be­darf (“Finan­zie­rungs­lü­cke”).

Die Plan­bi­lanz stellt die Ver­mö­gens- und Kapi­tal­la­ge des Unter­neh­mens am Ende der Plan­pe­ri­ode dar und lässt sich als Ablei­tung aus der Plan­erfolgs­rech­nung und der Finanz­pla­nungs­rech­nung darstellen.

Das war zunächst ein erster Einstieg in die Pla­nungs­rech­nung. In der nächsten Ausgabe der Manage­ment-Info werden wir aus­führ­lich über die Bestand­tei­le des Budgets und Pra­xis­tipps bei der Bud­get­er­stel­lung berichten.

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