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CO2-Beprei­sung und regio­na­ler Kli­ma­bo­nus als Bestand­tei­le der öko­so­zia­len Steuerreform

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2021 

Die öko­so­zia­le Steu­er­re­form enthält als Öko­lo­gi­sie­rungs­maß­nah­me vor allem die Ein­füh­rung einer CO2-Beprei­sung. Grund­sätz­lich müssen dabei Mine­ral­öl­un­ter­neh­men oder Gas­lie­fe­ran­ten (“Inver­kehr­brin­ger”) CO2-Zer­ti­fi­ka­te erwerben und sie geben die damit ver­bun­de­ne finan­zi­el­le Belas­tung dann an die Ver­brau­cher weiter. Auf den tat­säch­li­chen Einsatz der Brenn­stof­fe durch den Ver­brau­cher soll es nicht ankommen.

In einem ersten Schritt soll ein natio­na­les Emis­si­ons­han­dels­sys­tem eta­bliert werden, welches in weiterer Folge in ein euro­päi­sches Emis­si­ons­han­dels­sys­tem über­führt werden kann. Ab Juli 2022 soll das natio­na­le Emis­si­ons­han­dels­sys­tem (es ist in eine Ein­füh­rungs- und eine Über­gangs­pha­se geglie­dert) mit vorab fixier­ten Preisen pro Tonne CO2 ope­rie­ren. Damit sollen auch die Sektoren außer­halb des EU-Emis­si­ons­han­dels (Gebäude, Verkehr und Teile der Indus­trie) berück­sich­tigt werden. Der CO2-Preis pro Tonne soll im Jahr 2022 30 € aus­ma­chen, im Jahr 2023 35 €/t, im Jahr 2024 45 €/t und schließ­lich im Jahr 2025 55 €/t. Unter Berück­sich­ti­gung der bereits vor­han­de­nen Besteue­rung fossiler Ener­gie­trä­ger in Öster­reich (z.B. Mine­ral­öl­steu­er, Erd­gas­ab­ga­be), welche in einen impli­zi­ten CO2-Preis umge­rech­net werden kann, führt die neue CO2-Beprei­sung zu einer (erhöhten) Gesamtbelastung.

Ab Jänner 2026 ist vor­ge­se­hen, dass das Emis­si­ons­han­dels­sys­tem in eine Markt­pha­se übergeht — aus admi­nis­tra­ti­ven Gründen soll das Emis­si­ons­han­dels­sys­tem an bestehen­de Ener­gie­ab­ga­ben andocken und gemein­sam mit diesen abge­führt werden. Ebenso sind Ent­las­tungs­maß­nah­men zur grenz­über­schrei­ten­den Wett­be­werbs­fä­hig­keit, Ver­mei­dung von Carbon Leakage und zur Abmil­de­rung von beson­de­ren Mehr­be­las­tun­gen vor­ge­se­hen. Carbon Leakage bezeich­net dabei unge­recht­fer­tig­te Wett­be­werbs­vor­tei­le, indem die Treib­haus­gas­emis­sio­nen ins Ausland ver­la­gert werden, um Pro­duk­ti­ons­kos­ten zu senken. Schließ­lich soll eine Här­te­fall­re­ge­lung zur Unter­stüt­zung beson­ders hart betrof­fe­ner Unter­neh­men beitragen.

Gleich­sam als Gegenpol zur Belas­tung durch die CO2-Beprei­sung beinhal­tet der Begut­ach­tungs­ent­wurf auch den “regio­na­len Kli­ma­bo­nus”. Dadurch sollen die Ein­nah­men aus der CO2-Beprei­sung an die Bevöl­ke­rung rück­ver­gü­tet werden. Die Höhe des Kli­ma­bo­nus hängt von der Klas­si­fi­ka­ti­on der Wohn­sitz­ge­mein­de ab, wobei in urbanen Zentren mit höchst­ran­gi­ger Erschlie­ßung durch öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ein Kli­ma­bo­nus von 100 € pro Jahr vor­ge­se­hen ist. Bewohner urbaner Zentren mit zumin­dest guter Erschlie­ßung durch öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel sollen einen Kli­ma­bo­nus i.H.v. 133 € bekommen. Weitere Kate­go­rien sind Zentren sowie Umland mit zumin­dest (guter) Basis­er­schlie­ßung (Bonus von 167 €) und schließ­lich länd­li­che Gemein­den und Gemein­den mit höchs­tens Basis­er­schlie­ßung (Bonus i.H.v. 200 €). Der Kli­ma­bo­nus soll bereits im Jahr 2022 in voller Höhe aus­be­zahlt werden — für Kinder gibt es einen Auf­schlag von 50 %. Vom Kli­ma­bo­nus sollen alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt in Öster­reich profitieren.

Bild: © Adobe Stock — Fokussiert