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Artikel zum Thema: Beschwerdezinsen

Erhöhung des Basis­zins­sat­zes mit 14.09.2022

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2022 

[UPDATE]

Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) hat ange­sichts des zuneh­men­den Infla­ti­ons­drucks zum zweiten Mal in diesem Jahr den Leitzins ange­ho­ben. Die Anhebung von Anfang Sep­tem­ber beträgt 0,75 Pro­zent­punk­te, auf 1,25%. Zuvor hatte die EZB den Leit­zins­satz um 0,5 Pro­zent­punk­te auf 0,5 % erhöht. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf den Basis­zins­satz, der als mehr­fa­cher Refe­renz­zins­satz dient. Mit Wirkung ab 14. Sep­tem­ber 2022 ist der Basis­zins­satz in Öster­reich von ‑0,12 % auf 0,63 % gestie­gen. Dies beein­flusst auch die Stundungs‑, Aussetzungs‑, Anspruchs- (Nach­for­de­rungs- und Gut­schrifts­zin­sen), Beschwer­de- und Umsatz­steu­er­zin­sen (siehe dazu KI 08/22). Die ent­spre­chen­den Jah­res­zins­sät­ze sind in der nach­fol­gen­den Tabelle dar­ge­stellt. Sofern die genann­ten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht errei­chen, werden sie nicht festgesetzt.

  Seit 14.09.2022 Von 27.07.2022
bis 13.09.2022
Davor
Stundungszinsen  2,63% 1,88 % 1,38 %
Aussetzungszinsen  2,63% 1,88 % 1,38 %
Anspruchszinsen  2,63% 1,88 % 1,38 %
Beschwerdezinsen  2,63% 1,88 % 1,38 %
Umsatzsteuerzinsen  2,63% 1,88 %

Bild: © sewcream — Adobe Stock