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Artikel zum Thema: Pensionistenabsetzbetrag

Großes Ent­las­tungs­pa­ket im Natio­nal­rat beschlossen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2022 

Die aktuell durch die COVID-19-Pandemie, den Ukraine-Krieg, durch Lie­fer­ket­ten­pro­ble­me und auch durch die hohen Ener­gie­prei­se schwie­ri­gen Zeiten sind weltweit durch massive Preis­stei­ge­run­gen gekenn­zeich­net. Allein für Öster­reich wird für das gesamte Jahr eine Infla­ti­ons­ra­te von 7,5 % und für das Jahr 2023 von 5 % erwartet. Die daraus resul­tie­ren­de höchste Preis­stei­ge­rung seit mehreren Jahr­zehn­ten wird nun mit einem mehr­schich­ti­gen mil­li­ar­den­schwe­ren Maß­nah­men­pa­ket abgefedert.

Das Ende Juni vom Natio­nal­rat beschlos­se­ne Paket umfasst drei Stufen — kurz­fris­tig werden beson­ders vul­nerable Gruppen ent­las­tet, die Ent­las­tungs­maß­nah­men im Herbst kommen auch dem “Mit­tel­stand” deutlich zugute. Anfang 2023 sollen schließ­lich struk­tu­rel­le Ent­las­tun­gen zu einer dau­er­haf­ten Stärkung der Kauf­kraft führen. Die bedeut­sams­ten Maß­nah­men — darunter auch die Abschaf­fung der kalten Pro­gres­si­on — werden nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dar­ge­stellt. Zu beachten ist, dass aktuell noch nicht alle Maß­nah­men final beschlos­sen worden sind.

Teue­rungs­aus­gleich von 300 € für vul­nerable Gruppen

Bezieher von Sozi­al­hil­fe, Leis­tun­gen aus der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, Aus­gleichs­zu­la­ge, Stu­di­en­bei­hil­fe, Über­gangs­geld sowie Rehabilitations‑, Kranken- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­geld erhalten als kurz­fris­ti­ge Maßnahme zusätz­lich zu den bereits erhal­te­nen 150 € ab Sep­tem­ber einen weiteren Teue­rungs­aus­gleich von 300 €. Überdies werden die Mittel für den soge­nann­ten “Wohn­schirm” zur Unter­stüt­zung bei stei­gen­den Wohn­kos­ten und zur Ver­hin­de­rung von Delo­gie­run­gen signi­fi­kant aufgestockt.

Ein­mal­zah­lung bzw. Teuerungsabsetzbetrag

Für Bezieher kleiner und mitt­le­rer Pen­sio­nen gibt es anstelle des ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen Teue­rungs­ab­setz­be­trags (der jedoch grund­sätz­lich bestehen bleibt) eine außer­tour­li­che Ein­mal­zah­lung (im Sep­tem­ber). Die Abän­de­rung ist auch deshalb erfolgt, da Bezieher einer Gesamt­pen­si­on zwischen 1.200 € und 1.800 € von der Ein­mal­zah­lung von 500 € am meisten profitieren.

CO2-Beprei­sung und Klimabonus

Die Ein­füh­rung einer Beprei­sung auf CO2 wird von 1. Juli 2022 auf 1. Oktober 2022 ver­scho­ben, um eine gleich­zei­ti­ge Ent­las­tung durch den Kli­ma­bo­nus sicher­zu­stel­len. Der Kli­ma­bo­nus wird für das Jahr 2022 einmalig auf 250 € erhöht. Zusätz­lich erhalten Bezieher des regio­na­len Kli­ma­bo­nus einen Anti-Teue­rungs­bo­nus von 250 €, wodurch sich grund­sätz­lich ein Teue­rungs­aus­gleich in Form von 500 € pro in Öster­reich lebendem Erwach­se­nen ergibt (Vor­aus­set­zung ist ein Haupt­wohn­sitz für min­des­tens 6 Monate in Öster­reich). Der Anti-Teue­rungs­bo­nus ist bis zur 50 %-Ein­kom­men­steu­er­stu­fe steu­er­frei; pro Kind bis zum 18. Lebens­jahr gibt es eine Ent­las­tung von 250 €. Der Kli­ma­bo­nus wird entweder direkt aufs Konto über­wie­sen oder kommt als Gut­schein per Post. Für die Über­wei­sung ist es emp­feh­lens­wert, die auf Finan­zOn­line hin­ter­leg­ten Kon­to­da­ten auf dem Lau­fen­den zu halten (Zugang mittels Handy-Signatur oder digi­ta­ler Bürgerkarte).

“Sonder-Fami­li­en­bei­hil­fe”, erhöhter Fami­li­en­bo­nus Plus und erhöhter Kindermehrbetrag

Ins­be­son­de­re für die Ent­las­tung von Familien trägt eine ein­ma­li­ge “Sonder-Fami­li­en­bei­hil­fe” i.H.v. 180 € pro Kind bei. Überdies wird die Erhöhung des Fami­li­en­bo­nus Plus von 1.500 auf 2.000 € pro Jahr und Kind auf 1. Jänner 2022 (anstelle 1. Juli 2022) vor­ge­zo­gen. Der Kin­der­mehr­be­trag erhöht sich zusätz­lich zur vor­ge­se­he­nen Erhöhung auf 450 € schon für 2022 auf 550 €.

Steu­er­lich begüns­tig­te “Teue­rungs­prä­mie” des Arbeitgebers

Zahlt der Arbeit­ge­ber dem Arbeit­neh­mer in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der gestie­ge­nen Preise zusätz­li­chen Arbeits­lohn, so ist eine solche “Teue­rungs­prä­mie” bis zu einem Betrag von jeweils ins­ge­samt 3.000 € unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­frei und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei — es fallen auch keine weiteren Lohn­ne­ben­kos­ten an.

Die “kalte Pro­gres­si­on” soll abge­schafft werden

Mit dem Ent­las­tungs­pa­ket soll es auch zur schon lange im Raum ste­hen­den Abschaf­fung der kalten Pro­gres­si­on kommen. Ab dem Jahr 2023 würden die Grenz­be­trä­ge der Pro­gres­si­ons­stu­fen (abge­se­hen von dem 55 % — Grenz­steu­er­satz) sowie nega­tiv­steu­er­fä­hi­ge Absetz­be­trä­ge (z.B. Ver­kehrs­ab­setz­be­trag inkl. Zuschlag, Pen­sio­nis­ten­ab­setz­be­trag, Unter­halts­ab­setz­be­trag, Allein­er­zie­her- und Allein­ver­die­ner­ab­setz­be­trag) auto­ma­tisch um 2/3 der Infla­ti­on vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Fol­ge­jah­res ange­ho­ben werden. Über das ver­blei­ben­de 1/3 wird mittels Geset­zes­vor­schlag zu Ent­las­tungs­maß­nah­men von Erwerbs­tä­ti­gen und/oder Pen­sio­nis­ten jährlich indi­vi­du­ell entschieden.

Unter der kalten Pro­gres­si­on ist jener negative Effekt zu ver­ste­hen, der bisher mit jeder Lohn- und Gehalts­er­hö­hung bzw. bei einem höheren zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men bei selb­stän­di­gen Ein­künf­ten ein­ge­tre­ten ist. Durch den pro­gres­si­ven Ein­kom­men­steu­er­ta­rif steigt die durch­schnitt­li­che Steu­er­be­las­tung, weil für einen immer höheren Anteil des Ein­kom­mens höhere Steu­er­sät­ze zu bezahlen sind. Schließ­lich kommt es durch die höhere Besteue­rung der Gehalts­er­hö­hung zu einem Kauf­kraft­ver­lust, solange die Teuerung nicht mit einer Ein­kom­mens­stei­ge­rung in Höhe der Infla­ti­on aus­ge­gli­chen wird.

Valo­ri­sie­rung von Sozialleistungen

Ver­gleich­bar den Effekten der kalten Pro­gres­si­on sinkt auch bei nicht inde­xier­ten Sozi­al­leis­tun­gen bei anhal­tend hohen Infla­ti­ons­ra­ten die reale Kauf­kraft der Bevöl­ke­rung. Daher sollen ab. 1.1.2023 das Reha‑, Kranken- und Umschu­lungs­geld, die Stu­di­en­bei­hil­fe, die Fami­li­en­bei­hil­fe und der Kin­der­ab­setz­be­trag (inkl. Fami­li­en­zeit­bo­nus) valo­ri­siert werden. Basis für die jähr­li­che Valo­ri­sie­rung ist die Infla­ti­on von Juli bis Juni.

Senkung der Lohnnebenkosten

Um den Wirt­schafts­stand­ort Öster­reich zu attrak­ti­vie­ren, werden die Lohn­ne­ben­kos­ten dau­er­haft um 0,3 Pro­zent­punk­te gesenkt. Dies umfasst auch eine Senkung des Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trags um 0,1 Pro­zent­punk­te ab 2023.

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