News
Immer aktuell

Klienten-Info

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.henning.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Regis­trier­kas­sen-Jah­res­be­leg bis spä­tes­tens 15. Februar prüfen


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Regis­trier­kas­sen-Jah­res­be­leg bis spä­tes­tens 15. Februar prüfen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2021 

Bei der Ver­wen­dung von Regis­trier­kas­sen sind bekann­ter­ma­ßen Sicher­heits­maß­nah­men zu beachten, die den Schutz vor Mani­pu­la­ti­on der in der Regis­trier­kas­se gespei­cher­ten Daten sicher­stel­len sollen. Start‑, Monats- und Jah­res­be­leg unter­stüt­zen die voll­stän­di­ge Erfas­sung der Umsätze in der Regis­trier­kas­se. Dabei müssen Jah­res­be­le­ge zum Abschluss eines jeden Jahres (unab­hän­gig vom gewähl­ten Wirt­schafts­jahr) erstellt, über­prüft und für 7 Jahre (gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist) auf­be­wahrt werden. Für das Jahr 2020 ist demnach — trotz Corona-Krise — bis spä­tes­tens 15. Februar 2021 für jede Regis­trier­kas­se separat ein Jah­res­be­leg zu erstel­len und zu überprüfen.

Der Monats­be­leg für Dezember ist zugleich der Jah­res­be­leg und kann wie jeder andere Null­be­leg durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine Über­prü­fung kann manuell mithilfe der &quot;BMF Beleg­check App&quot; vor­ge­nom­men werden. Sofern die Regis­trier­kas­se über die ent­spre­chen­de tech­ni­sche Aus­stat­tung verfügt, kann der Jah­res­be­leg elek­tro­nisch erstellt und über den Regis­trier­kas­sen-Web­ser­vice zur Prüfung an Finan­zOn­line über­mit­telt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Auf­be­wah­rung des Belegs nicht not­wen­dig. In Aus­nah­me­fäl­len — kein Inter­net­zu­gang und kein Smart­phone — ist auch eine manuelle Über­mitt­lung des Jah­res­be­legs (Formular RK 1) möglich. Das Ver­säu­men der Frist (15. Februar 2021) kann eine Finanz­ord­nungs­wid­rig­keit darstellen. 

Bild: © Markus Bormann — Fotolia