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Artikel zum Thema: Gesundheitsbereich

Coro­na­vi­rus: Här­te­fall-Fonds Phase 2 — Vor­ab­in­fo der WKO

Nachdem in einer ersten Phase für Selb­stän­di­ge Schnell­hil­fe bis zu 1.000 Euro geleis­tet wird, hat die Bun­des­re­gie­rung die Eck­punk­te für die zweite Phase des Här­te­fall-Fonds bekannt­ge­ge­ben und den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt. 

Phase 2 startet nach Ostern.

Welche Ver­bes­se­run­gen gibt es?

  • Der Kreis der Bezieher wurde aus­ge­wei­tet, sodass deutlich mehr Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer Geld aus dem Fonds erhalten;
  • Ein­kom­mens­ober- und ‑unter­gren­zen werden künftig entfallen;
  • Mehr­fach­ver­si­che­run­gen, sowie Neben­ver­diens­te sind nicht weiter Aus­schluss­grün­de;
  • Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neu­grün­der (Unter­neh­mens­grün­dun­gen ab 1.1.2020) aus dem “Erste-Hilfe-Fonds” einen Pau­schal­be­trag beziehen

Die Kri­te­ri­en der Phase 1 werden nicht verändert. 

Wie hoch ist die Förderung?

Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate der Ver­dienst­ent­gang — gesamt bis zu 6.000 Euro — abge­fe­dert. Der erste Betrach­tungs­zeit­raum für den Ver­dienst­ent­gang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein. Der För­der­zu­schuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet.

Der Här­te­fall-Fonds ist eine per­sön­li­che Erste-Hilfe-Maßnahme für Unter­neh­mer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Unab­hän­gig davon arbeitet die Bun­des­re­gie­rung an den Ver­ga­be­kri­te­ri­en des Corona-Krisen-Fonds (zuvor Not­fall­hil­fe­fonds), deren Prä­sen­ta­ti­on für Freitag, 3.4. ange­kün­digt ist. 

Wer kann um eine För­de­rung ansuchen?

Beim Här­te­fall­fonds wird unver­än­dert auf den Unter­neh­mer bzw. die Unter­neh­me­rin abge­stellt. Eine Wirt­schafts­kam­mer­mit­glied­schaft ist keine Voraussetzung.

Antrags­be­rech­tigt sind wei­ter­hin folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unter­neh­mer
  • Kleinst­un­ter­neh­mer, die weniger als 10 Mit­ar­bei­ter beschäftigen
  • Erwerbs­tä­ti­ge Gesell­schaf­ter, die nach GSVG/FSVG pflicht­ver­si­chert sind
  • Neue Selb­stän­di­ge wie z.B. Vor­tra­gen­de und Künstler, Jour­na­lis­ten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienst­neh­mer wie EDV-Spe­zia­lis­ten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Die Antrag­stel­lung für land- und forst­wirt­schaft­li­che Betriebe wird über die Agrar­markt Austria abge­wi­ckelt. Die Antrag­stel­lung für Non-Profit-Orga­ni­sa­tio­nen ist derzeit Gegen­stand poli­ti­scher Verhandlungen. 

Infos zum Här­te­fall-Fonds Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Antrag Covid-19 Här­te­fall-Fonds: https://mein.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html

Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase‑2.html

 

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells