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Artikel zum Thema: Regierungsprogramm

Steu­er­li­che Ände­run­gen durch das neue Regierungsprogramm

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2020 

Wenig über­ra­schend enthält das Regie­rungs­pro­gramm der türkis-grünen Regie­rung auch einen Fahrplan zu einer öko­so­zia­len Steu­er­re­form. Wenn­gleich aus dieser Richtung ten­den­zi­ell eher Belas­tun­gen zu erwarten sind, so sind auch einige Erleich­te­run­gen für die Steu­er­pflich­ti­gen geplant. Aus­ge­wähl­te Aspekte werden nach­fol­gend dar­ge­stellt – wie immer bleibt der weitere Gesetz­wer­dungs­pro­zess abzu­war­ten.

Senkung der Einkommensteuer

Die Ein­kom­men­steu­er­sät­ze sollen – begin­nend mit dem Ein­gangs­steu­er­satz von 25% auf 20% im Jahr 2021 – gesenkt werden. Dies bedeutet von 35% auf 30% und von 42% auf 40%, wobei weitere Sen­kun­gen nicht aus­ge­schlos­sen sind, sofern es die bud­ge­tä­ren Rah­men­be­din­gun­gen zulassen.

Aus­wei­tung des Gewinnfreibetrags

Bei dem Gewinn­frei­be­trag soll ein Inves­ti­ti­ons­er­for­der­nis erst ab einem Gewinn von 100.000 € not­wen­dig sein – bisher reichte der Grund­frei­be­trag bis zu 30.000 € Bemessungsgrundlage.

Senkung der Körperschaftsteuer

Die Kör­per­schaft­steu­er soll zukünf­tig von 25% auf 21% abge­senkt werden. Darüber hinaus wird die Abschaf­fung der Min­dest­kör­per­schaft­steu­er zwecks Ent­las­tung kleiner und mitt­le­rer Unter­neh­men geprüft.

Weitere Erhöhung bei den GWGs

Die Frei­gren­ze für „Gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter“ wurde mit 2020 von 400 € auf 800 € erhöht. Nunmehr ist eine weitere Anhebung auf 1.000 € in Planung. In weiterer Zukunft sieht das Regie­rungs­pro­gramm sogar eine Erhöhung auf 1.500 € vor, sofern es sich um GWGs mit beson­de­rer Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se handelt.

Rückzug von der Kurs­ge­winn­be­steue­rung zwecks Pensionsvorsorge

Um die (private) Pen­si­ons­vor­sor­ge zu unter­stüt­zen, sieht das Regie­rungs­pro­gramm die Wie­der­ein­füh­rung einer Behal­te­frist für Wert­pa­pie­re und Fonds­pro­duk­te vor, nach deren Ablauf eine KESt-Befrei­ung für Kurs­ge­win­ne erfolgt. Mit der Inten­ti­on der Pen­si­ons­vor­sor­ge ist wohl eine längere Behal­te­frist als die alt­be­kann­te Spe­ku­la­ti­ons­frist von 1 Jahr zu erwarten. Überdies ist auch eine KESt-Befrei­ung für Erträge aus öko­lo­gi­schen und ethi­schen Invest­ments im Gespräch.

Weit­rei­chen­de Ver­ein­fa­chun­gen geplant

Das Regie­rungs­pro­gramm sieht vielfach Ver­ein­fa­chun­gen vor – nicht zuletzt durch eine Neu­ko­di­fi­zie­rung des EStG sollen Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit für die Steu­er­pflich­ti­gen gestei­gert werden. In diese Richtung geht auch die geplante Zusam­men­le­gung der Ein­kunfts­ar­ten „selb­stän­di­ge Einkünfte“und „Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb“. Ebenso ist seitens der türkis-grünen Regie­rung ange­dacht, steu­er­li­che „Son­der­aus­ga­ben“ und „außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen“ unter dem Terminus „Abzugs­fä­hi­ge Pri­vat­aus­ga­ben“ zusam­men­zu­füh­ren und zu ver­ein­fa­chen. Schließ­lich soll auch die Besteue­rung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und das damit zusam­men­hän­gen­de Fest­stel­lungs­ver­fah­ren ver­ein­facht und moder­ni­siert werden. Das Bekennt­nis zur Ein­heits­bi­lanz durch Anglei­chung von Bilan­zie­rungs­vor­schrif­ten nach UGB und Steu­er­recht findet sich ebenso in diesem Regierungsprogramm.

Zarter Reform­wil­le bei der „kalten Progression“

Hierbei soll es vorerst zu einer Prüfung einer adäqua­ten Anpas­sung der Grenz­be­trä­ge für die Pro­gres­si­ons­stu­fen auf Basis der Infla­ti­on der Vorjahre unter Berück­sich­ti­gung von Ver­tei­lungs­ef­fek­ten kommen. Konkrete Ände­run­gen sind also noch nicht in Sicht. Freilich unan­ge­tas­tet soll wei­ter­hin die begüns­tig­te Besteue­rung des 13. und 14. Monats­be­zugs („Urlaubs- und Weih­nachts­geld“) bleiben.

Öko­so­zia­le Steu­er­re­form – CO2-Emis­sio­nen, Flug­ti­cket­ab­ga­be und NoVA im Fokus

Mit öko­so­zia­len Aspekten soll die Steu­er­re­form auch zum Kampf gegen die Kli­ma­kri­se bei­tra­gen, wobei gleich­zei­tig auf die Wett­be­werbs­fä­hig­keit Öster­reichs Rück­sicht genommen werden soll. Dieses Ziel soll in Etappen umge­setzt werden und idea­ler­wei­se sowohl eine Ent­las­tung bringen als auch die öko­lo­gi­sche Kos­ten­wahr­heit im Steu­er­sys­tem her­stel­len (ins­be­son­de­re die Kos­ten­wahr­heit bei den CO2-Emis­sio­nen unter Berück­sich­ti­gung der volks­wirt­schaft­li­chen Kosten von CO2-Emis­sio­nen als Refe­renz­wert). Bei der Flug­ti­cket­ab­ga­be sind 12 € pro Flug­ti­cket als ein­heit­li­che Abgabe vor­ge­se­hen. Neben der Öko­lo­gi­sie­rung der NoVA (Erhöhung der NoVA wie auch Über­ar­bei­tung der CO2-Formel ohne Decke­lung) sind auch die Öko­lo­gi­sie­rung der LKW-Maut und der ent­schie­de­ne Kampf gegen Tank­tou­ris­mus und LKW-Schwer­ver­kehr aus dem Ausland erklärte Zielsetzungen.

Bild: © Eisen­hans — Fotolia