Steuerliche Änderungen bei Krypto-Assets ab 2022
Wie aus dem Ministerratsprotokoll vom 06.10.2021 ersichtlich ist, soll durch die kommende Steuerreform rechtliche Klarheit hinsichtlich der Besteuerung von Krypo-Assets hergestellt werden. Dabei möchte man offensichtlich durch die „faktische Nähe“ von Krypotwährungen zum Kapitalvermögen einer Besteuerung einführen, die in die bestehende Steuersystematik von Kapitalvermögen eingebettet ist. Das könnte bedeuten, dass Einkünfte aus Kryptowährungen in Zukunft unter Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sind, was zu einer wesentlichen Änderung der Steuersystematik für Kryptowährungen im Vergleich zur jetzigen Rechtslage führen würde.
Derzeit sind die meisten Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Bei einer Umqualifizierung der Gewinne in die Einkunftsart Kapitalvermögen, würde die 1‑jährige Spekulationsfrist entfallen und unabhängig von der Behaltedauer eine Gewinnversteuerung in Höhe von 27,5% einsetzen.
Die Entwicklung sollte beobachtet werden, da sich bis zum Jahresende hin dringender Handlungsbedarf ergeben könnte.